{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2007-06-26","aktenzeichen":"3 StR 195/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n3 StR 195/07 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n26. Juni 2007 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen versuchter besonders schwerer Brandstiftung u. a. \n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerde-\n\nführers und des Generalbundesanwalts - zu 2. auf dessen Antrag - am 26. Juni \n\n2007 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig beschlossen: \n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landge-\n\nrichts Kiel vom 8. Januar 2007 im Strafausspruch mit den Fest-\n\nstellungen aufgehoben. Die Feststellungen zum Brandgesche-\n\nhen bleiben aufrechterhalten. \n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhand-\n\nlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmit-\n\ntels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückver-\n\nwiesen. \n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen. \n\nGründe: \n\n1 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchter besonders \n\nschwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Beihilfe zum versuchten Betrug zu ei-\n\nner Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Das auf die Verletzung formellen \n\nund sachlichen Rechts gestützte Rechtsmittel führt zur Aufhebung des Straf-\n\nausspruchs; im Übrigen ist es unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO. \n\n2 \n\n3 \n\nDie Strafrahmenwahl begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken. \n\nDie Strafkammer legt der Strafzumessung die Strafandrohung des \n\n§ 306 b Abs. 2 StGB (zur Problematik dieses Strafrahmens - Mindeststrafe fünf \n\nJahre, kein minder schwerer Fall - vgl. Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 306 b \n\nRdn. 6 m. w. N.) zugrunde und führt dazu aus, sie könne nach der anzustellen-\n\nden Gesamtwürdigung zu einer schuldangemessenen Strafe aus dem nach \n\n§§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen nicht mehr kommen. \n\nDiese nicht näher begründete Wertung ist nicht nachvollziehbar und wider-\n\nsprüchlich, denn im Ergebnis erkennt das Landgericht auf eine Freiheitsstrafe \n\nvon fünf Jahren (Mindeststrafe des § 306 b Abs. 2 StGB), mithin auf eine inner-\n\nhalb des gemilderten Strafrahmens von zwei Jahren bis elf Jahren drei Monaten \n\nliegende Strafe. \n\n4 \n\nAuch soweit das Landgericht die Anwendbarkeit des gemilderten Straf-\n\nrahmens mit Blick auf die Nähe des Brandes zum Vollendungsstadium verneint, \n\nhält dies rechtlicher Nachprüfung nicht stand. Die Vollendungsnähe ist nicht nur \n\nnicht belegt, vielmehr legen die getroffenen Feststellungen das Gegenteil nahe, \n\ndenn \"die weitere Entwicklung des auf der Treppe entstandenen Glimmbrandes, \n\nder sich typischerweise langsam ausbreitet, wäre ohne Einsatz der Feuerwehr \n\noffen gewesen\" (UA S. 13); nach Einschätzung des Brandsachverständigen \n\nhätte das Feuer möglicherweise auch von sich aus erlöschen können (UA \n\nS. 23). \n\n5 \n\nDer Aufhebung von Feststellungen zum Brandgeschehen bedarf es bei \n\ndem hier vorliegenden bloßen Wertungsfehler nicht. Der neue Tatrichter wird \n\nweitergehende Feststellungen treffen können, die freilich nicht zu den bisher \n\ngetroffenen in Widerspruch treten dürfen. \n\nTolksdorf Miebach Winkler \n\n von Lienen Becker","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-06-26/3-str-195-07","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 306b","ref_norm":"306b","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 23","ref_norm":"23","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 49","ref_norm":"49","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-06-26/3-str-195-07","retrieved":"2026-07-10 21:46:23.922277+00:00"},"card":{"id":"bgh/2007-06-26/3-str-195-07","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. 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