{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2007-01-09","aktenzeichen":"3 StR 472/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n3 StR 472/06 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n9. Januar 2007 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen Unterschlagung u. a. \n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerde-\n\nführers und des Generalbundesanwalts - zu 2. auf dessen Antrag - am 9. Janu-\n\nar 2007 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig beschlossen: \n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landge-\n\nrichts Kleve vom 21. Juli 2006 mit den zugehörigen Feststellun-\n\ngen aufgehoben \n\na) im Fall II. 6. der Urteilsgründe sowie \n\nb) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. \n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhand-\n\nlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmit-\n\ntels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückver-\n\nwiesen. \n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen. \n\nGründe: \n\n1 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Unterschlagung in fünf Fäl-\n\nlen sowie wegen Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und \n\nneun Monaten verurteilt. Die Revision des Angeklagten rügt mit Einzelbean-\n\nstandungen die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Sie hat den aus \n\nder Entscheidungsformel ersichtlichen Teilerfolg. Im Übrigen ist sie unbegrün-\n\ndet. \n\n2 \n\nIm Fall II. 6. der Urteilsgründe tragen die Feststellungen die Verurteilung \n\nwegen Unterschlagung nicht. Danach hat der Angeklagte einen Kraftwagen \n\nnicht an den Eigentümer herausgegeben, obwohl er dazu rechtskräftig verurteilt \n\nworden war. Allein dem Unterlassen der Rückgabe lässt sich eine Zueignung im \n\nSinne des § 246 Abs. 1 StGB nicht entnehmen, wenn dies - wie hier nach der \n\nvom Landgericht nicht in Frage gestellten Einlassung des Angeklagten - allein \n\ndeswegen geschieht, weil der Angeklagte für den Fall der Herausgabe die \n\nDurchsetzbarkeit eigener Ansprüche gegen den Eigentümer gefährdet sieht. \n\nIm Übrigen hält der Schuldspruch rechtlicher Nachprüfung Stand. Soweit \n\ndas Landgericht in den Fällen II. 2., 4. und 5. eine Strafbarkeit wegen (der Un-\n\nterschlagung vorgehender) Untreue nicht geprüft hat, ist der Angeklagte nicht \n\nbeschwert. \n\nDie Einzelstrafen können bestehen bleiben, da der Senat ausschließt, \n\ndass sie von der Einzelstrafe im Fall II. 6. beeinflusst worden sind. \n\n3 \n\n4 \n\nTolksdorf Miebach Pfister \n\n Becker Hubert","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-01-09/3-str-472-06","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 246","ref_norm":"246","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-01-09/3-str-472-06","retrieved":"2026-07-10 21:14:47.834539+00:00"},"card":{"id":"bgh/2007-01-09/3-str-472-06","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. Strafsenat","date":"2007-01-09","dockets":["3 StR 472/06"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 09.01.2007 – 3 StR 472/06","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-01-09/3-str-472-06","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landge-\n\nrichts Kleve vom 21. Juli 2006 mit den zugehörigen Feststellun-\n\ngen aufgehoben\n\na) im Fall II. 6. der Urteilsgründe sowie\n\nb) im Ausspruch über die Gesamtstrafe.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhand-\n\nlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmit-\n\ntels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückver-\n\nwiesen.\n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StGB/246","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"246","label":"§ 246 StGB","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-07-10T21:14:47.834539+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}