{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"2006-11-08","aktenzeichen":"1 StR 506/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n1 StR 506/06 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n8. November 2006 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u. a. \n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. November 2006 beschlos-\n\nsen: \n\n1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts \n\nStuttgart vom 7. Juni 2006 wird mit der Maßgabe verworfen, \n\ndass die tateinheitliche Verurteilung wegen bandenmäßiger Ein-\n\nfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen \n\nentfällt. \n\n2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu \n\ntragen. \n\nGründe: \n\n1 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen bandenmäßiger Einfuhr in \n\nTateinheit mit bandenmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht \n\ngeringer Menge in drei Fällen unter Auflösung der Gesamtstrafe aus dem Urteil \n\ndes Amtsgerichts Hochheim am Main vom 25.03.2004 und unter Einbeziehung \n\nder dortigen Einzelstrafen von zwei Monaten und vier Monaten Freiheitsstrafe \n\nzu der Gesamtstrafe von sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Im Übrigen \n\nwurde er freigesprochen. \n\n2 \n\n1. Die jeweils tateinheitliche Verurteilung des Angeklagten wegen ban-\n\ndenmäßiger unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge \n\nhat neben der - rechtsfehlerfreien - Verurteilung wegen bandenmäßigen uner-\n\nlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 30a \n\nAbs. 1 BtMG) keinen Bestand. Der Bandenhandel verbindet in den Fällen des \n\n§ 30a BtMG die im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinander fol-\n\ngenden Teilakte, insbesondere auch den Teilakt der unerlaubten Einfuhr, zu \n\neiner einzigen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit (st. Rspr.; vgl. Nachweise \n\nbei Körner, BtMG 5. Aufl. § 30 Rdn. 39). Insoweit kommt der bandenmäßigen \n\nEinfuhr neben dem Bandenhandel keine selbständige rechtliche Bedeutung zu. \n\nDer Angeklagte ist deshalb jeweils nur des Bandenhandels mit Betäubungsmit-\n\nteln in nicht geringer Menge schuldig zu sprechen. \n\n2. Die Änderung des Schuldspruchs lässt die Einzelstrafaussprüche un-\n\nberührt, weil sich der Schuldgehalt der Taten dadurch nicht verändert. \n\n3. Im Übrigen hat die Überprüfung des Urteils aufgrund der Revisions-\n\nrechtfertigung keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Ange-\n\nklagten ergeben. Wie die Bundesanwaltschaft in ihrer Zuschrift zutreffend aus-\n\nführt, ist der Revision zuzugeben, dass das Urteil den Inhalt der Aussage des \n\nAngeklagten gegenüber der Polizei vom 1. Juni 2006 nicht wiedergibt. Der Se-\n\nnat kann vor dem Hintergrund der auf UA S. 9 im Anschluss dargestellten An-\n\ngaben des Angeklagten in der Hauptverhandlung ausschließen, dass dieser \n\n3 \n\n4 \n\ngegenüber der Polizei substanziell weiterführende Angaben gemacht hatte. \n\nFerner ergibt sich aus den Urteilsfeststellungen mit hinreichender Deutlichkeit, \n\ndass der Angeklagte keine ernsthafte Aufklärungsbereitschaft gezeigt hat. \n\nNack Wahl Boetticher \n\n Hebenstreit Elf","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-11-08/1-str-506-06","cited_norms":[{"jurabk":"BtMG 1981","ref":"§ 30a","ref_norm":"30a","n":2}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-11-08/1-str-506-06","retrieved":"2026-07-10 21:08:55.586555+00:00"},"card":{"id":"bgh/2006-11-08/1-str-506-06","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"1. Strafsenat","date":"2006-11-08","dockets":["1 StR 506/06"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 08.11.2006 – 1 StR 506/06","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-11-08/1-str-506-06","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":null,"tenor_status":"not_marked","cited_norms":[{"id":"BtMG 1981/30a","law":"BtMG 1981","abbreviation":"BtMG 1981","ref":"30a","label":"§ 30a BtMG 1981","mentions":2}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-07-10T21:08:55.586555+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}