{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"2006-10-24","aktenzeichen":"1 StR 442/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n24. Oktober 2006 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\n1 StR 442/06 \n\n1. \n\n2. \n\nwegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln \n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Oktober 2006 beschlos-\n\nsen: \n\nDie Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landge-\n\nrichts Tübingen vom 10. April 2006 werden als unbegründet ver-\n\nworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisions-\n\nrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklag-\n\nten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). \n\nJeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu \n\ntragen. \n\nErgänzend bemerkt der Senat: \n\nDie von dem Angeklagten S. erhobene Rüge, das \n\nLandgericht habe den Aussetzungsantrag der Verteidigung rechts-\n\nfehlerhaft zurückgewiesen, ist jedenfalls unbegründet. Aus dem - \n\nvon dem Beschwerdeführer seinem wesentlichen Inhalt nach wie-\n\ndergegebenen - ablehnenden Beschluss der Strafkammer ergibt \n\nsich, dass diese bei der Entscheidung über den Aussetzungsan-\n\ntrag die wesentlichen Gesichtspunkte - Wahrheitsermittlung einer-\n\nseits, Verfahrensbeschleunigung andererseits - erkannt und unter \n\nBerücksichtigung der konkreten Umstände des Falles, insbeson-\n\ndere der Beweisbedeutung des Informanten und der voraussichtli-\n\nchen Dauer des von dem Angeklagten vorgesehenen Verwal-\n\ntungsstreitverfahrens, gegeneinander abgewogen hat. Das Ergeb-\n\nnis dieser Abwägung kann nicht beanstandet werden, und zwar \n\numso weniger, als die Strafkammer die Sperrerklärung des In-\n\nnenministeriums zutreffend für ermessensfehlerfrei hielt, einer \n\nverwaltungsgerichtlichen Anfechtung also keine ernsthaften Er-\n\nfolgschancen beizumessen brauchte (vgl. BGH NStZ 1985, 466, \n\n467 f.). Die Polizeibehörde muss die Anonymität eines als Zeugen \n\nin Anspruch zu nehmenden V-Mannes wahren können, wenn zu \n\nbesorgen ist, dass er durch die Offenbarung seiner Identität in Lei-\n\nbes- oder Lebensgefahr gerät; dies gilt grundsätzlich auch für die \n\nGefährdung seiner weiteren Verwendung (vgl. BTDrucks. 12/989 \n\nS. 42; Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 96 Rdn. 64). \n\nBeide Voraussetzungen hat das Innenministerium bejaht, ohne \n\ndass seiner Beurteilung - angesichts der dafür angeführten Um-\n\nstände - ein offenbarer Rechtsfehler, sei es auch nur in der Form \n\ndes Ermessensfehlgebrauchs, anhaftete. \n\nNack Wahl Boetticher \n\n Kolz Elf","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-10-24/1-str-442-06","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-10-24/1-str-442-06","retrieved":"2026-07-10 21:01:23.359476+00:00"},"card":{"id":"bgh/2006-10-24/1-str-442-06","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"1. Strafsenat","date":"2006-10-24","dockets":["1 StR 442/06"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 24.10.2006 – 1 StR 442/06","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-10-24/1-str-442-06","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":null,"tenor_status":"not_marked","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-07-10T21:01:23.359476+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}