{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2006-10-17","aktenzeichen":"3 StR 381/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n3 StR 381/06 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n17. Oktober 2006 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen Abgabe von Betäubungsmitteln an Personen unter 18 Jahren u. a. \n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 17. Oktober 2006 ge-\n\nmäß § 349 Abs. 2 StPO einstimmig beschlossen: \n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil der auswärtigen \n\ngroßen Jugendkammer des Landgerichts Kleve in Moers vom \n\n21. Juni 2006 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird der \n\nSchuldspruch dahingehend geändert, dass der Angeklagte der \n\ngewerbsmäßigen Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person \n\nunter 18 Jahren durch eine Person über 21 Jahre in 46 Fällen so-\n\nwie des Bestimmens einer Person unter 18 Jahren zur Förderung \n\ndes unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln durch eine \n\nPerson über 21 Jahre schuldig ist. \n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-\n\ngen. \n\nGründe: \n\n1 \n\nDer Angeklagte hat die Minderjährige nicht dazu bestimmt, Betäubungs-\n\nmittel in den Verkehr zu bringen, weil diese als seine Botin keine eigene Verfü-\n\ngungsgewalt über sie hatte, sondern lediglich den Gewahrsamswechsel vom \n\nAngeklagten auf die Abnehmer bewirkte (vgl. Weber, BtMG 2. Aufl. § 29 \n\nRdn. 676). Er hat die Minderjährige jedoch dahingehend beeinflusst, sein uner-\n\nlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu fördern (vgl. Weber, aaO § 30 \n\na Rdn. 84 f.). Der Senat hat den Schuldspruch entsprechend geändert. \n\n2 \n\nDie Aufklärungsrüge ist jedenfalls unbegründet, da das Urteil auf der un-\n\nterlassenen Vernehmung des Zeugen K. nicht beruhen kann. Die-\n\nser hätte nur Angaben dazu machen können, ob die Minderjährige ihm selbst \n\nim Auftrag des Angeklagten Betäubungsmittel übergeben hat. Die vom Ange-\n\nklagten veranlasste Übergabe von Rauschgift an P. durch die Min-\n\nderjährige ergibt sich aus den übereinstimmenden Aussagen der Minderjähri-\n\ngen und des Abnehmers. \n\n3 \n\nIm Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisions-\n\nrechtfertigung aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts \n\nkeinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 \n\nStPO). \n\nTolksdorf Miebach von Lienen \n\n Becker Hubert","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-10-17/3-str-381-06","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-10-17/3-str-381-06","retrieved":"2026-07-10 21:03:16.617350+00:00"},"card":{"id":"bgh/2006-10-17/3-str-381-06","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. Strafsenat","date":"2006-10-17","dockets":["3 StR 381/06"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 17.10.2006 – 3 StR 381/06","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-10-17/3-str-381-06","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der auswärtigen\n\ngroßen Jugendkammer des Landgerichts Kleve in Moers vom\n\n21. Juni 2006 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird der\n\nSchuldspruch dahingehend geändert, dass der Angeklagte der\n\ngewerbsmäßigen Abgabe von Betäubungsmitteln an eine Person\n\nunter 18 Jahren durch eine Person über 21 Jahre in 46 Fällen so-\n\nwie des Bestimmens einer Person unter 18 Jahren zur Förderung\n\ndes unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln durch eine\n\nPerson über 21 Jahre schuldig ist.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-\n\ngen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":2}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-07-10T21:03:16.617350+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}