{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2006-06-23","aktenzeichen":"2 StR 79/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n2 StR 79/06 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n23. Juni 2006 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u. a. \n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 23. Juni 2006 gemäß \n\n§ 349 Abs. 2 StPO beschlossen: \n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts \n\nKöln vom 21. November 2005 wird als unbegründet verworfen, da \n\ndie Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung \n\nkeinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat; \n\njedoch wird der Schuldspruch dahin klargestellt, dass der Ange-\n\nklagte wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie wegen \n\nschweren sexuellen Missbrauchs von Kindern jeweils in zwei tat-\n\neinheitlich zusammentreffenden Fällen und wegen schweren se-\n\nxuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt ist. \n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die \n\nden Nebenklägerinnen im Revisionsverfahren entstandenen not-\n\nwendigen Auslagen zu tragen. \n\n1 \n\n2 \n\nGründe: \n\nZur Klarstellung des Schuldspruchs bemerkt der Senat: \n\nIn den Fällen 3 und 4 der Anklage (II 5 und 6 der Urteilsfeststellungen) \n\nhat der Angeklagte gleichzeitig zwei Mädchen missbraucht. Bei gleichartiger \n\nTateinheit ist in der Urteilsformel zum Ausdruck zu bringen, wie oft der Tatbe-\n\nstand verwirklicht wurde (Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, \n\n27. Aufl. Rdn. 56 f.). \n\nRissing-van Saan Rothfuß Fischer \n\n Roggenbuck Appl","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-06-23/2-str-79-06","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-06-23/2-str-79-06","retrieved":"2026-07-10 20:43:01.552257+00:00"},"card":{"id":"bgh/2006-06-23/2-str-79-06","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. Strafsenat","date":"2006-06-23","dockets":["2 StR 79/06"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 23.06.2006 – 2 StR 79/06","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-06-23/2-str-79-06","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\n\nKöln vom 21. November 2005 wird als unbegründet verworfen, da\n\ndie Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung\n\nkeinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat;\n\njedoch wird der Schuldspruch dahin klargestellt, dass der Ange-\n\nklagte wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie wegen\n\nschweren sexuellen Missbrauchs von Kindern jeweils in zwei tat-\n\neinheitlich zusammentreffenden Fällen und wegen schweren se-\n\nxuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt ist.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die\n\nden Nebenklägerinnen im Revisionsverfahren entstandenen not-\n\nwendigen Auslagen zu tragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-07-10T20:43:01.552257+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}