{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2006-05-11","aktenzeichen":"3 StR 107/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n3 StR 107/06 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n11. Mai 2006 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u. a. \n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 11. Mai 2006 gemäß \n\n§ 154 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: \n\n1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landge-\n\nrichts Flensburg vom 14. Dezember 2005 wird \n\na) das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte in den Fällen \n\n6 bis 11 der Urteilsgründe wegen sexuellen Missbrauchs von \n\nKindern in sechs Fällen verurteilt worden ist; im Umfang der \n\nEinstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwen-\n\ndigen Auslagen der Staatskasse zur Last, \n\nb) das vorgenannte Urteil im Schuldspruch dahin geändert, dass \n\nder Angeklagte des schweren sexuellen Missbrauchs von Kin-\n\ndern in vier Fällen und des sexuellen Missbrauchs von Kindern \n\nschuldig ist. \n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen. \n\n3. Der Beschwerdeführer hat die verbleibenden Kosten des Rechts-\n\nmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren ent-\n\nstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. \n\nGründe: \n\n1 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen schweren sexuellen Miss-\n\nbrauchs von Kindern in vier Fällen sowie sexuellen Missbrauchs von Kindern in \n\nweiteren sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn \n\nMonaten verurteilt. Die auf die allgemeine Sachrüge gestützte Revision des An-\n\ngeklagten führt lediglich zu einer Änderung des Schuldspruchs. \n\n2 \n\nDer Senat hat das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts \n\n- wie aus der Entscheidungsformel ersichtlich - teilweise eingestellt, weil unter \n\nBerücksichtigung einer neueren Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschl. \n\nvom 2. Februar 2006 - 4 StR 570/05) Zweifel an der Tatbestandsmäßigkeit des \n\ndem Angeklagten in den betroffenen Fällen vorgeworfenen Verhaltens beste-\n\nhen. Auch eine Änderung des Schuldspruchs in den genannten Fällen dahin, \n\ndass sich der Angeklagte anstatt des sexuellen Missbrauchs von Kindern des \n\nsexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen gemäß § 174 Abs. 2 Nr. 2 StGB \n\nschuldig gemacht hätte, kam auf Grundlage der getroffenen Feststellungen \n\nnicht in Betracht. \n\nDie Teileinstellung des Verfahrens hat die Änderung des Schuldspruches \n\nzur Folge. \n\nDie Gesamtfreiheitsstrafe kann indessen bestehen bleiben. Der Senat \n\nschließt angesichts der verbleibenden Einzelstrafen (zwei Jahre und sechs Mo-\n\nnate, dreimal ein Jahr und sechs Monate und neun Monate) aus, dass das \n\nLandgericht ohne die eingestellten Fälle und die hierfür verhängten Einzelstra-\n\nfen (sechsmal sechs Monate) eine niedrigere Gesamtstrafe festgesetzt hätte, \n\nzumal im Urteil ausgeführt ist, die verwirkten Einzelstrafen seien \"strafmildernd \n\nso eng wie gerade noch vertretbar auf eine Gesamtstrafe von drei Jahren und \n\nzehn Monaten zurückgeführt worden\". Diese ist jedenfalls angemessen im Sin-\n\nne des § 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO. \n\n3 \n\n4 \n\n5 \n\nIm Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrecht-\n\nfertigung in dem nach der Teileinstellung verbleibenden Umfang keinen Rechts-\n\nfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO). \n\nTolksdorf Winkler von Lienen \n\n Becker Hubert","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-05-11/3-str-107-06","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 174","ref_norm":"174","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-05-11/3-str-107-06","retrieved":"2026-07-10 20:33:26.559880+00:00"},"card":{"id":"bgh/2006-05-11/3-str-107-06","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. 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