{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"2006-05-09","aktenzeichen":"5 StR 112/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 112/06 \n\nBUNDESGERICHTSHOF \n\nBESCHLUSS \n\nvom 9. Mai 2006 \nin der Strafsache \ngegen \n\nwegen sexuellen Missbrauchs von Kindern u. a. \n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Mai 2006 \n\nbeschlossen: \n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des \n\nLandgerichts Bautzen vom 26. September 2005 gemäß \n\n§ 349 Abs. 4 StPO dahin abgeändert, dass der Angeklag-\n\nte hinsichtlich des Falles II. 13 der Urteilsgründe vom \n\nVorwurf der versuchten sexuellen Nötigung freigespro-\n\nchen wird. \n\n2. Die weitergehende Revision wird nach § 349 Abs. 2 StPO \n\nals unbegründet verworfen. \n\n3. Soweit der Angeklagte freigesprochen wird, fallen die \n\nKosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen \n\ndes Angeklagten der Staatskasse zur Last; die übrigen \n\nKosten seines Rechtsmittels hat der Beschwerdeführer \n\nzu tragen. \n\nG r ü n d e \n\n1 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Miss-\n\nbrauchs von Kindern in elf Fällen, versuchten sexuellen Missbrauchs eines \n\nKindes und versuchter sexueller Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von \n\nvier Jahren verurteilt. \n\n2 \n\nIm Fall II. 13 hat das Landgericht übersehen, dass der Ange-\n\nklagte nach den getroffenen Feststellungen von der versuchten sexuellen \n\nNötigung strafbefreiend zurückgetreten ist. Die Verurteilung kann deshalb \n\nnicht bestehen bleiben. Da weitere den Angeklagten belastende Feststellun-\n\ngen nicht zu erwarten sind, spricht der Senat den Angeklagten gemäß § 354 \n\nAbs. 1 StPO insoweit frei. \n\n3 \n\nDies zwingt hier nicht zur Aufhebung der Gesamtfreiheitsstra-\n\nfe. Der Senat kann im Hinblick auf die Einsatzstrafe (zwei Jahre und neun \n\nMonate) und die übrigen Einzelfreiheitsstrafen (einmal zwei Jahre, sechsmal \n\nein Jahr, viermal neun Monate) ausschließen, dass das Landgericht bei \n\nWegfall der geringsten Einzelfreiheitsstrafe (sechs Monate) auf eine mildere \n\nGesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte. \n\nHarms Häger Gerhardt \n\nBrause Schaal","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-05-09/5-str-112-06","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354","ref_norm":"354","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-05-09/5-str-112-06","retrieved":"2026-07-10 20:37:53.575928+00:00"},"card":{"id":"bgh/2006-05-09/5-str-112-06","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"5. Strafsenat","date":"2006-05-09","dockets":["5 StR 112/06"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 09.05.2006 – 5 StR 112/06","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-05-09/5-str-112-06","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des\n\nLandgerichts Bautzen vom 26. September 2005 gemäß\n\n§ 349 Abs. 4 StPO dahin abgeändert, dass der Angeklag-\n\nte hinsichtlich des Falles II. 13 der Urteilsgründe vom\n\nVorwurf der versuchten sexuellen Nötigung freigespro-\n\nchen wird.\n\n2. Die weitergehende Revision wird nach § 349 Abs. 2 StPO\n\nals unbegründet verworfen.\n\n3. Soweit der Angeklagte freigesprochen wird, fallen die\n\nKosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen\n\ndes Angeklagten der Staatskasse zur Last; die übrigen\n\nKosten seines Rechtsmittels hat der Beschwerdeführer\n\nzu tragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":2},{"id":"StPO/354","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"354","label":"§ 354 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-07-10T20:37:53.575928+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}