{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2005-12-22","aktenzeichen":"4 StR 347/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n22. Dezember 2005 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\n4 StR 347/05 \n\n1. \n\n2. \n\n3. \n\nzu 1. und 2. wegen unerlaubten Führens einer halbautomatischen \n Selbstladekurzwaffe u.a. \nzu 3. wegen Anstiftung zum unerlaubten Führen einer halbautomatischen \n Selbstladekurzwaffe u.a. \n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbun-\n\ndesanwalts und der Beschwerdeführer am 22. Dezember 2005 beschlossen: \n\nAuf die sofortigen Beschwerden der Nebenkläger Cemal \n\nAk. und Ziver Ak. wird die Kostenentscheidung in dem \n\nUrteil des Landgerichts Göttingen vom 28. Februar 2005 dahin \n\nabgeändert, dass die Angeklagten die notwendigen Auslagen \n\nder Nebenkläger zu tragen haben. \n\nDie Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die hierdurch \n\nden Nebenklägern entstandenen notwendigen Auslagen fallen \n\nden Angeklagten zur Last. \n\nGründe: \n\n1 \n\nDas Landgericht hat die Angeklagten P. und Ö. des uner-\n\nlaubten Führens einer halbautomatischen kurzläufigen Selbstladewaffe in Tat-\n\neinheit mit vorsätzlichem gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und den \n\nAngeklagten A. der Anstiftung hierzu für schuldig befunden und deshalb die \n\nAngeklagten jeweils zu Freiheitsstrafen verurteilt. In seiner Kostenentscheidung \n\nhat es ausgesprochen, dass die Nebenkläger ihre notwendigen Auslagen selbst \n\nzu tragen haben. Dagegen wenden sich die Nebenkläger mit der Kostenbe-\n\nschwerde. \n\n2 \n\n3 \n\nDie gemäß § 464 Abs. 3 StPO zulässigen sofortigen Beschwerden ha-\n\nben in der Sache Erfolg. \n\nNach § 472 Abs. 1 Satz 1 StPO sind die dem Nebenkläger erwachsenen \n\nnotwendigen Auslagen dem Angeklagten aufzuerlegen, wenn er wegen einer \n\nTat verurteilt wird, die den Nebenkläger betrifft. Dies erfordert nicht, dass es zur \n\nVerurteilung wegen des Nebenklagedelikts kommt. Vielmehr liegt eine den Ne-\n\nbenkläger betreffende Tat stets dann vor, wenn sie denselben geschichtlichen \n\nVorgang im Sinne des § 264 StPO betrifft, der der Nebenklage zugrunde liegt, \n\nund wenn sie sich gegen den Nebenkläger als Träger eines strafrechtlich ge-\n\nschützten Rechtsguts richtet (BGHSt 38, 93; BGHR StPO § 472 Nebenkläger \n\n3). So verhält es sich hier. Der Nebenklage liegt ein Vorfall zugrunde, bei wel-\n\nchem das Fahrzeug, in dem sich die Nebenkläger befanden, mit einer Schuss-\n\nwaffe beschossen wurde und der zur Verurteilung der Angeklagten wegen ge-\n\nfährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315 b Abs. 1 Nr. 3 StGB) geführt \n\nhat. Geschützte Rechtsgüter des § 315 b StGB sind neben der Sicherheit des \n\nStraßenverkehrs jedenfalls auch Leib und Leben der durch den Eingriff betrof-\n\nfenen Verkehrsteilnehmer (vgl. Tröndle/Fischer StGB 53. Aufl. § 315 b Rdn. 2). \n\nUngeachtet dessen hat der Senat mit Urteil vom heutigen Tage auf die Revision \n\ndes Nebenklägers Cemal Ak. die Schuldsprüche dahin ergänzt, dass die An-\n\ngeklagten auch der versuchten gefährlichen Körperverletzung bzw. der Anstif-\n\ntung hierzu schuldig sind (vgl. § 395 Abs. 1 Nr. 1 c StPO). \n\nTepperwien Kuckein Athing \n\n Solin-Stojanović Ernemann","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-12-22/4-str-347-05-2","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 315b","ref_norm":"315b","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 264","ref_norm":"264","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 464","ref_norm":"464","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 472","ref_norm":"472","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-12-22/4-str-347-05-2","retrieved":"2026-07-10 17:16:35.674437+00:00"},"card":{"id":"bgh/2005-12-22/4-str-347-05-2","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"4. 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