{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2005-12-07","aktenzeichen":"2 StR 474/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n2 StR 474/05 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n7. Dezember 2005 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen Vergewaltigung mit Todesfolge u. a. \n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 7. Dezember 2005 \n\ngemäß § 349 Abs. 2 StPO beschlossen: \n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts \n\nGera vom 7. April 2005 wird als unbegründet verworfen, da die \n\nNachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung \n\nkeinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. \n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die \n\nden Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendi-\n\ngen Auslagen zu tragen. \n\nErgänzend bemerkt der Senat: \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Körperverletzung mit To-\n\ndesfolge in Tateinheit mit versuchtem sexuellen Missbrauch von Kindern mit \n\nTodesfolge und versuchter Vergewaltigung mit Todesfolge unter Einbeziehung \n\nder Einzelstrafen aus einem anderen Urteil zu einer lebenslangen Freiheitsstra-\n\nfe als Gesamtstrafe verurteilt und seine Unterbringung in der Sicherungsver-\n\nwahrung angeordnet. Hinsichtlich der Einsatzstrafe für die verfahrensgegen-\n\nständliche Tat hat das Landgericht den Strafrahmen der §§ 176 b, 178 StGB \n\nzugrunde gelegt und auf lebenslange Freiheitsstrafe erkannt. Dies hält der \n\nrechtlichen Nachprüfung stand. Nach dem Gesetzeswortlaut kann auch bei \n\nleichtfertiger Verursachung der Todesfolge, wie sie hier vorliegt, auf lebenslan-\n\nge Freiheitsstrafe erkannt werden. Aus den Gesetzesmaterialien ergeben sich \n\nkeine Hinweise darauf, dass die lebenslange Freiheitsstrafe nur für den Fall der \n\nvorsätzlichen Herbeiführung der Todesfolge in das Gesetz aufgenommen wor-\n\nden ist; vielmehr knüpft der Gesetzgeber sowohl die lebenslange als auch die \n\nzeitige Freiheitsstrafe einheitlich an die wenigstens leichtfertige Verursachung \n\ndes Todes an (vgl. BTDrucks. 13/8587 S. 21, 32). Der Senat folgt auch nicht \n\nder Auffassung, dass die lebenslange Strafe nur bei vorsätzlicher Todesverur-\n\nsachung schuldangemessen sein könne (so aber Wolters/Horn in SK-StGB \n\n§ 178 Rdn. 5; Renzikowski in MünchKomm-StGB § 178 und § 176 a je Rdn. 16; \n\na. A. Tröndle/Fischer, StGB 53. Aufl. § 178 Rdn. 7; § 176 b Rdn. 5). Dass die \n\nlebenslange Freiheitsstrafe im vorliegenden Fall trotz der nur leichtfertigen Ver-\n\nursachung der Todesfolge tatsächlich schuldangemessen ist, hat der Tatrichter \n\nrechtsfehlerfrei begründet. \n\nRissing-van Saan Bode Otten \n\n Fischer Roggenbuck","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-12-07/2-str-474-05","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-12-07/2-str-474-05","retrieved":"2026-07-10 17:18:13.944402+00:00"},"card":{"id":"bgh/2005-12-07/2-str-474-05","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. Strafsenat","date":"2005-12-07","dockets":["2 StR 474/05"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 07.12.2005 – 2 StR 474/05","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-12-07/2-str-474-05","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":null,"tenor_status":"not_marked","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-07-10T17:18:13.944402+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}