{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"II. Zivilsenat","decided":"2005-04-04","aktenzeichen":"II ZR 192/04","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nII ZR 192/04 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n4. April 2005 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nDer II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 4. April 2005 durch \n\nden Vorsitzenden Richter Dr. h.c. Röhricht und die Richter Prof. Dr. Goette, \n\nKraemer, Dr. Strohn und Caliebe \n\nbeschlossen: \n\nDer Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf unter \n\n20.000,00 € festgesetzt. \n\nGründe: \n\nI. Der Kläger zeichnete am 14. August 1995 eine Beteiligung in Form \n\neines stillen Gesellschaftsvertrages mit der G. Vermögensanlagen AG, \n\neiner Rechtsvorgängerin der Beklagten zu 1. Die Einlage hatte er \n\nin \n\n180 Monatsraten zu je 210,00 DM zu zahlen. Darauf zahlte er nach seinem Vor-\n\ntrag 11.340,00 DM = 5.798,05 €. Am 7. Dezember 1996 zeichnete er eine Be-\n\nteiligung an der G. Beteiligungs-AG, einer Rechtsvorgängerin der Be- \n\nklagten zu 2. Die danach geschuldete Einlage i.H.v. 9.975,00 DM = 5.100,14 € \n\nzahlte er ebenfalls. Mit seiner Klage verlangt er Rückzahlung der gezahlten Ein-\n\nlagen und Feststellung, daß die Beklagten aus den Beteiligungen keine Rechte \n\nmehr gegen ihn herleiten können. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. \n\nIm Berufungsrechtszug hat der Kläger hilfsweise eine Stufenklage erho-\n\nben, gerichtet in der ersten Stufe auf die Erstellung von Auseinandersetzungsbi-\n\nlanzen, in die ein Schadensersatzanspruch einzustellen ist, ihn so zu stellen, \n\nals wäre er nicht beigetreten. Äußerst hilfsweise hat er eine Stufenklage mit \n\ndem Ziel erhoben, die Auseinandersetzungsguthaben - ohne Schadensersatz-\n\nanspruch - errechnet und ausgezahlt zu bekommen. Die Beklagten haben die \n\nHilfs-Hilfsanträge anerkannt. \n\nDas Berufungsgericht hat die Beklagten entsprechend ihren Anerkennt-\n\nnissen verurteilt und die Berufung im übrigen zurückgewiesen. Dabei hat es die \n\nRevision nicht zugelassen. Dagegen richtet sich die Beschwerde des Klägers. \n\nII. Der Wert des Beschwerdegegenstandes i.S. des § 26 Nr. 8 EGZPO ist \n\nauf unter 20.000,00 € festzusetzen. \n\nDer Zahlungsantrag des Klägers hat einen Wert von (5.798,05 + \n\n5.100,14 =) 10.898,19 €. Hinzu kommt der Wert der Fest stellungsanträge. Die-\n\nser bemißt sich gemäß §§ 3, 9 ZPO nach dem 42-fachen Wert der ausstehen-\n\nden Monatsraten. Bei einer monatlichen Ratenhöhe von 210,00 DM = 107,37 € \n\nergibt sich damit für den Feststellungsantrag ein Beschwerdewert i.H.v. \n\n4.509,59 €. Das ergibt mit dem Zahlungsantrag eine Su mme von 15.407,78 €. \n\nRöhricht \n\nGoette \n\nKraemer \n\nStrohn \n\nCaliebe","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-04-04/ii-zr-192-04","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 3","ref_norm":"3","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 9","ref_norm":"9","n":1},{"jurabk":"ZPOEG","ref":"§ 26","ref_norm":"26","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-04-04/ii-zr-192-04","retrieved":"2026-07-10 16:35:13.890832+00:00"},"card":{"id":"bgh/2005-04-04/ii-zr-192-04","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"II. Zivilsenat","date":"2005-04-04","dockets":["II ZR 192/04"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 04.04.2005 – II ZR 192/04","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-04-04/ii-zr-192-04","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf unter\n\n20.000,00 € festgesetzt.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"ZPO/3","law":"ZPO","abbreviation":"ZPO","ref":"3","label":"§ 3 ZPO","mentions":1},{"id":"ZPO/9","law":"ZPO","abbreviation":"ZPO","ref":"9","label":"§ 9 ZPO","mentions":1},{"id":"ZPOEG/26","law":"ZPOEG","abbreviation":"ZPOEG","ref":"26","label":"§ 26 ZPOEG","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-07-10T16:35:13.890832+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}