{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2001-04-18","aktenzeichen":"3 StR 114/01","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n3 StR 114/01\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n18. April 2001\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern u.a.\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwer-\n\ndeführers und des Generalbundesanwalts - zu Ziff. 2. auf dessen Antrag - am\n\n18. April 2001 gemäß § 349 Abs. 2 StPO einstimmig beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landge-\n\nrichts Verden vom 23. November 2000 im Schuldspruch dahin\n\nabgeändert, daß der Angeklagte wegen sexuellen Mißbrauchs\n\nvon Kindern in fünf Fällen und wegen sexuellen Mißbrauchs\n\nvon Jugendlichen in vier Fällen verurteilt ist.\n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\n3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und\n\ndie der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen\n\nnotwendigen Auslagen zu tragen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs von\n\nJugendlichen in neun Fällen, davon in fünf Fällen jeweils in Tateinheit mit se-\n\nxuellem Mißbrauch von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren\n\nverurteilt sowie Videokassetten eingezogen. Die auf die Verletzung formellen\n\nund materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten führt nur zu der\n\naus der Entscheidungsformel ersichtlichen Änderung. Im übrigen hat die Nach-\n\nprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler\n\nzum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs. 2 StPO).\n\nDie Annahme von Tateinheit zwischen dem sexuellen Mißbrauch von Ju-\n\ngendlichen (§ 182 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 StGB) und dem sexuellen Mißbrauch von\n\nKindern (§ 176 Abs. 1 und 3 a.F. StGB) in den Fällen II. 1. bis 5. der Urteils-\n\ngründe kann nicht bestehen bleiben, weil der sexuelle Mißbrauch von Jugend-\n\nlichen gemäß § 182 Abs. 1 StGB mit dem sexuellen Mißbrauch von Kindern in\n\nGesetzeseinheit steht (vgl. BGHSt 42, 51). Der Senat hatte erwogen, entgegen\n\ndieser Rechtsauffassung Tateinheit zwischen den Gesetzesverletzungen an-\n\nzunehmen (vgl. BGH NStZ 2000, 644 f.; Beschl. vom 22. Dezember 2000 - 3\n\nStR 323/00). Nachdem die erstrebte einvernehmliche Änderung der Rechtspre-\n\nchung nicht möglich war (vgl. BGH, Beschl. vom 14. September 1999 - 1 StR\n\n433/99 - und vom 19. Oktober 2000 - 1 ARs 13/00), hat er seine Bedenken zu-\n\nrückgestellt und von einer Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen abge-\n\nsehen. Es verbleibt deshalb bei der bisherigen Rechtsprechung.\n\nDamit war der Schuldspruch entsprechend zu ändern. Der Strafausspruch\n\nkann bestehen bleiben, weil die vom Landgericht festgestellte, den Tatbestand\n\ndes § 182 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 StGB erfüllende Vornahme der sexuellen Hand-\n\nlungen gegen Entgelt sowohl bei der Verneinung eines minder schweren Falls\n\ndes sexuellen Mißbrauchs eines Kindes (Fälle II. 1. bis 3. der Urteilsgründe)\n\nals auch der Annahme eines besonders schweren Falls gemäß § 176 Abs. 3\n\na.F. StGB (Fälle II. 4. bis 5. der Urteilsgründe) sowie bei der Strafzumessung\n\nrechtsfehlerfrei zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden konnte.\n\nDer Senat schließt aus, daß das Landgericht bei der geänderten Beurteilung\n\nder den Schuldumfang nicht berührenden Konkurrenzfrage geringere Einzel-\n\nstrafen und eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe verhängt hätte.\n\nDie Schuldspruchänderung stellt keinen Erfolg des Rechtsmittels des An-\n\ngeklagten dar, der eine Belastung des Angeklagten mit den vollen\n\nKosten des Rechtsmittels als unbillig erscheinen ließe (§ 473 Abs. 4 StPO).\n\nKutzer Miebach Winkler\n\nRiBGH Pfister ist erkrankt und daher von Lienen\n\nan der Unterschriftsleistung verhindert.\n\n Kutzer","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2001-04-18/3-str-114-01","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 182","ref_norm":"182","n":3},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 473","ref_norm":"473","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2001-04-18/3-str-114-01","retrieved":"2026-07-10 12:03:57.517822+00:00"},"card":{"id":"bgh/2001-04-18/3-str-114-01","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. Strafsenat","date":"2001-04-18","dockets":["3 StR 114/01"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 18.04.2001 – 3 StR 114/01","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2001-04-18/3-str-114-01","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landge-\n\nrichts Verden vom 23. November 2000 im Schuldspruch dahin\n\nabgeändert, daß der Angeklagte wegen sexuellen Mißbrauchs\n\nvon Kindern in fünf Fällen und wegen sexuellen Mißbrauchs\n\nvon Jugendlichen in vier Fällen verurteilt ist.\n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\n3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und\n\ndie der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen\n\nnotwendigen Auslagen zu tragen.","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StGB/182","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"182","label":"§ 182 StGB","mentions":3},{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":2},{"id":"StPO/473","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"473","label":"§ 473 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-07-10T12:03:57.517822+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}