{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"III. Zivilsenat","decided":"2000-10-19","aktenzeichen":"III ZR 105/00","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\nIII ZR 105/00\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n19. Oktober 2000\n\nin dem Rechtsstreit\n\nDer III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Oktober 2000 durch den\n\nVorsitzenden Richter Dr. Rinne und die Richter Dr. Wurm, Streck, Schlick und\n\nDörr\n\nbeschlossen:\n\nDie Revision der Klägerin gegen das Urteil des 1. Zivilsenats des\n\nOberlandesgerichts München vom 2. März 2000 - 1 U 3711/99 -\n\nwird nicht angenommen.\n\nDie Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97\n\nAbs. 1 ZPO).\n\nStreitwert: 4.174.227,50 DM\n\nGründe\n\nDie Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 554 b ZPO).\n\nDie Revision hat keine Aussicht auf Erfolg.\n\n1.\n\nOhne Erfolg wendet sich die Revision gegen die Auffassung des Beru-\n\nfungsgerichts, die Klägerin könne erst ab dem 1. August 1980 und nicht schon\n\n- wie zuletzt beantragt - ab dem 1. Januar 1980 rückwirkend erhöhte Pachtzin-\n\nsen verlangen.\n\na) Die Überleitungsbestimmung des Art. 3 Satz 1 Nr. 1 BKleingÄndG will\n\nin dem durch die Rechtshängigkeit der Pachtzinsklage jeweils individuell vor-\n\ngegebenen zeitlichen Rahmen rückwirkend zugunsten des Verpächters den\n\nverfassungsrechtlichen Makel beseitigen, der der Bestimmung des § 5 Abs. 1\n\nSatz 1 BKleingG a.F. anhaftete. Ausgehend von dieser Zielsetzung der Norm\n\nhat der Senat ausgesprochen, daß der zeitliche Anwendungsbereich des § 5\n\nAbs. 1 Satz 1 BKleingG n.F. jedenfalls nicht weiter gehen kann als der des\n\nBundeskleingartengesetzes überhaupt. Danach würde das Inkrafttreten des\n\nBundeskleingartengesetzes am 1. April 1983 die äußerste zeitliche Grenze\n\neines wirksamen Erhöhungsverlangens nach Art. 3 Satz 1 Nr. 1 BKleingÄndG\n\nbilden und zwar auch dann, wenn die Rechtshängigkeit einer am Stichtag\n\n1. November 1992 anhängigen Pachtzinsklage noch früher eingetreten war\n\n(Senatsurteile vom 12. November 1998 - III ZR 87/98 - NJW-RR 1999, 237;\n\nvom 6. Februar 1997 - III ZR 141/96 - NJW 1997, 3374, 3376; in diesem Sinne\n\nauch Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 26. Februar 1998 - 1 BvR\n\n1342/91 - S. 7 f, unveröffentlicht).\n\nb) In dem auf eine von der Klägerin erhobene Verfassungsbeschwerde\n\nhin ergangenen Beschluß vom 16. Februar 1999 (1 BvR 938/97; unveröffent-\n\nlicht) hat das Bundesverfassungsgericht allerdings diese Auffassung im Hin-\n\nblick auf Art. 14 Abs. 1 GG nur dann für unbedenklich gehalten, wenn für die\n\nZeit vor Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes \"anderweitige Ansprüche\n\nzur Beseitigung verfassungswidriger Pachtpreisbindungen grundsätzlich aner-\n\nkannt und im Einzelfall geprüft werden\" (S. 10 f des Beschlusses). In diesem\n\nZusammenhang kommt insbesondere ein Anspruch auf Zahlung eines erhöh-\n\nten Pachtzinses wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach Maßgabe der\n\nvom Bundesgerichtshof für die Zahlung erhöhten Erbbauzinses aufgestellten\n\nGrundsätze (Äquivalenzstörung infolge Geldwertschwundes) in Betracht; § 5\n\nBKleingG n.F. stellt dabei die Obergrenze einer möglichen Vertragsanpassung\n\ndar (Senatsurteil vom 12. November 1998 aaO).\n\nc) Unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom\n\n16. Februar 1999 hat das Berufungsgericht \"analog Art. 3 BkleingÄndG\" der\n\nKlägerin rückwirkend erhöhte Pachtzinsen auch für die Zeit vor dem Inkrafttre-\n\nten des Bundeskleingartengesetzes zugebilligt, aber nicht schon ab dem 1.\n\nJanuar 1980, sondern erst ab dem 1. August 1980, weil die (frühere) Klage erst\n\nam 23. Juli 1980 zugestellt worden sei.\n\naa) Hält man mit dem Berufungsgericht Art. 3 BKleingÄndG analog auch\n\nfür vor dem 1. April 1983 liegende Zeiträume anwendbar, so stößt es allerdings\n\nauf Bedenken, wenn das Berufungsgericht unabhängig von den klagegegen-\n\nständlich gemachten Pachtzeiten einen Anspruch der Klägerin auf rückwirkend\n\nerhöhte Pachtzinsen - entsprechend dem Gesetzeswortlaut - nur ab dem der\n\nRechtshängigkeit folgenden Monat für möglich hält. Denn Art. 3 Satz 1 Nr. 1\n\nBKleingÄndG ist, wie der Senat mittlerweile ausgesprochen hat, verfassungs-\n\nkonform dahin auszulegen, daß er auch auf Leistungsklagen bzw. Klageerwei-\n\nterungen für zurückliegende Pachtzeiträume anzuwenden ist; lediglich für die\n\nBerechnung der Prozeßzinsen gilt etwas anderes (Senatsbeschluß vom\n\n21. September 2000 - III ZR 325/99 - zur Veröffentlichung bestimmt).\n\nbb) Auf die Frage, ob der Klägerin nach Art. 3 Satz 1 Nr. 1 BKleingÄndG\n\nanalog erhöhte Pachtzinsen auch für die Zeit vom 1. Januar bis zum 1. August\n\n1980 zustehen könnten, kommt es jedoch vorliegend nicht an. Die Klägerin\n\nselbst hat mit Schreiben vom 17. August 1995 an den Beklagten ein \"förmli-\n\nches Erhöhungsverlangen\" gerichtet, in dem sie unter Hinweis auf Art. 3\n\nBKleingÄndG rückwirkend ab 1. August 1980 einen Pachtpreis von (nunmehr)\n\n0,52 DM pro Quadratmeter und Jahr verlangte. An diesem Schreiben, das be-\n\nwirkte, daß mit dem vom Verpächter genannten Zeitpunkt an die Stelle des bis-\n\nherigen Pachtzinses der erhöhte Pachtzins trat (vgl. Mainczyk, BKleingG,\n\n7. Aufl., Art. 3 BKleingÄndG Rn. 3), muß sich die Klägerin festhalten lassen,\n\nzumal sie mit ihrer Klage (zunächst) auch nur für den Zeitraum ab dem 1. Au-\n\ngust 1980 erhöhte Pachtzinsen begehrt hatte. Erhöhte Pachtzinsen auch für\n\ndie Zeit vom 1. Januar bis zum 1. August 1980 wurden erstmals mit Schriftsatz\n\nvom 1. April 1999 geltend gemacht. Mit einer so späten Nachforderung (fast\n\nfünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Bundeskleingar-\n\ntengesetzes am 1. Mai 1994) mußte der Beklagte billigerweise nicht mehr\n\nrechnen (vgl. Senatsurteil vom 6. Februar 1997 aaO).\n\n2.\n\nAuch im übrigen weist das angefochtene Urteil keine Rechtsfehler zum\n\nNachteil der Klägerin auf.\n\nRinne\n\nWurm\n\nStreck\n\nSchlick\n\nDörr","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2000-10-19/iii-zr-105-00","cited_norms":[{"jurabk":"BKleingÄndG","ref":"Art 3","ref_norm":"3","n":8},{"jurabk":"BKleingG","ref":"§ 5","ref_norm":"5","n":3},{"jurabk":"GG","ref":"Art 14","ref_norm":"14","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 97","ref_norm":"97","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2000-10-19/iii-zr-105-00","retrieved":"2026-07-10 11:35:24.394699+00:00"},"card":{"id":"bgh/2000-10-19/iii-zr-105-00","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"III. Zivilsenat","date":"2000-10-19","dockets":["III ZR 105/00"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 19.10.2000 – III ZR 105/00","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2000-10-19/iii-zr-105-00","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 1. Zivilsenats des\n\nOberlandesgerichts München vom 2. März 2000 - 1 U 3711/99 -\n\nwird nicht angenommen.\n\nDie Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens (§ 97\n\nAbs. 1 ZPO).\n\nStreitwert: 4.174.227,50 DM","basis":"court_formula","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"BKleingÄndG/3","law":"BKleingÄndG","abbreviation":"BKleingÄndG","ref":"3","label":"Art 3 BKleingÄndG","mentions":8},{"id":"BKleingG/5","law":"BKleingG","abbreviation":"BKleingG","ref":"5","label":"§ 5 BKleingG","mentions":3},{"id":"GG/14","law":"GG","abbreviation":"GG","ref":"14","label":"Art 14 GG","mentions":1},{"id":"ZPO/97","law":"ZPO","abbreviation":"ZPO","ref":"97","label":"§ 97 ZPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-07-10T11:35:24.394699+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}