{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"2000-06-29","aktenzeichen":"1 StR 238/00","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n1 StR 238/00\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n29. Juni 2000\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen unerlaubten Überlassens von ausländischen Arbeitnehmern\n ohne Arbeitserlaubnis u.a.\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. Juni 2000 beschlossen:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\n\nLandshut vom 14. Februar 2000 wird als unbegründet verworfen,\n\nda die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtferti-\n\ngung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben\n\nhat (§ 349 Abs. 2 StPO).\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-\n\ngen.\n\nErgänzend bemerkt der Senat:\n\n1. Zu Recht hat das Landgericht angenommen, daß auch ausländische\n\nAusweispapiere unter den Schutz des Straftatbestandes des § 276 Abs. 1\n\nStGB fallen. Diese Bestimmung stellt uneingeschränkt das Verschaffen von\n\nfalschen \"amtlichen Ausweisen\" unter Strafe. Nach dem Wortlaut sind daher\n\nauch Ausweise ausländischer amtlicher Stellen erfaßt. Dieses Verständnis ent-\n\nspricht der Vorstellung, die der Fassung des Tatbestandes im Gesetzgebungs-\n\nverfahren zugrundelag. Danach sollte die Formulierung es ermöglichen, auch\n\nausländische Ausweispapiere in den Anwendungsbereich der Norm einzube-\n\nziehen; dies sollte unabhängig davon gelten, ob die Fälschung nach dem\n\nRecht des Tatortes mit Strafe bedroht ist (vgl. Entwurf des Verbrechensbe-\n\nkämpfungsgesetzes, BTDrucks. 12/6853 S. 29). Auch der Zweck der Vorschrift\n\ngebietet diese Interpretation: Der Umgang mit solchen falschen Dokumenten\n\ndient erfahrungsgemäß der Vorbereitung und Durchführung weiterer Straftaten.\n\nDem soll entgegengewirkt werden (vgl. Gesetzentwurf BTDrucks. 12/6853\n\nS. 20, 29). Dafür sind in der heutigen Zeit, die von hoher Mobilität im interna-\n\ntionalen Raum gekennzeichnet ist, deutsche wie ausländische amtliche Aus-\n\nweise gleichermaßen bedeutsam (vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl.\n\n§ 273 Rdn. 2).\n\n2. Ohne Rechtsfehler hat das Landgericht den Angeklagten in den Fäl-\n\nlen II und IV der Urteilsgründe wegen tateinheitlichen Einschleusens von Aus-\n\nländern als schuldig erachtet. Auch derjenige kann Hilfe zum unerlaubten Auf-\n\nenthalt von Ausländern leisten (im Sinne des § 92 a Abs. 1 Nr. 2 AuslG), der\n\ndiese beschäftigt (so auch Senge in Erbs/Kohlhaas AuslG § 92 a Rdn. 4; vgl.\n\nweiter OLG Köln DB 1974, 784). Mit solcher Beschäftigung kann der uner-\n\nlaubte Aufenthalt maßgeblich gefördert werden. Daß das in dem abgeurteilten\n\nFall II der Urteilsgründe so lag, dem Angeklagten dies bewußt war und er das\n\nwollte, ergibt sich hinreichend deutlich aus dem Zusammenhang der Urteils-\n\ngründe. Im Falle IV hat der Angeklagte darüber hinaus Hilfe zur unerlaubten\n\nEinreise von drei Ausländern geleistet, indem er diese an der sogenannten\n\ngrünen Grenze zu Tschechien abholte (§ 92 a Abs. 1 Nr. 2, § 92 Abs. 1 Nr. 6\n\nAuslG).\n\nSchäfer Maul Nack\n Wahl Schluckebier","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2000-06-29/1-str-238-00","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 276","ref_norm":"276","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2000-06-29/1-str-238-00","retrieved":"2026-07-10 11:16:16.666563+00:00"},"card":{"id":"bgh/2000-06-29/1-str-238-00","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"1. Strafsenat","date":"2000-06-29","dockets":["1 StR 238/00"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 29.06.2000 – 1 StR 238/00","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2000-06-29/1-str-238-00","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":null,"tenor_status":"not_marked","cited_norms":[{"id":"StGB/276","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"276","label":"§ 276 StGB","mentions":1},{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-07-10T11:16:16.666563+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}