{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"2000-06-14","aktenzeichen":"2 StR 39/00","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n14. Juni 2000\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\n2 StR 39/00\n\n1.\n\n2.\n\nwegen schweren Raubes u.a.\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbun-\n\ndesanwalts und der Beschwerdeführer am 14. Juni 2000 gemäß §§ 349 Abs. 2\n\nund 4, 354 StPO beschlossen:\n\nDie Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landge-\n\nrichts Darmstadt vom 30. März 1995 werden als unbegründet\n\nverworfen mit der Maßgabe, daß der Angeklagte K. zu der Frei-\n\nheitsstrafe von vier Jahren und der Angeklagte D. zu der\n\nFreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt\n\nwerden.\n\nJeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu\n\ntragen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten K. wegen schweren Raubs in\n\nTateinheit mit unerlaubtem Führen einer Schußwaffe und fahrlässiger Körper-\n\nverletzung zu der Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten, den An-\n\ngeklagten D. wegen schweren Raubs zu der Freiheitsstrafe von drei Jah-\n\nren verurteilt sowie Tatmittel eingezogen. Mit ihren Revisionen rügen die An-\n\ngeklagten die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Die Rechtsmittel\n\nführen zu einer Ermäßigung der verhängten Freiheitsstrafen (§ 354 Abs. 1\n\nStPO); die weitergehenden Rechtsmittel sind unbegründet (§ 349 Abs. 2\n\nStPO).\n\nDie Schuld- und Rechtsfolgenaussprüche des angefochtenen Urteils\n\nsind aus Rechtsgründen an sich nicht zu beanstanden, so daß die Revisionen\n\ninsgesamt zu verwerfen gewesen wären.\n\nDer Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung über die zulässigen Revi-\n\nsionen zu berücksichtigen, daß das Verfahren nach Erlaß des landgerichtli-\n\nchen Urteils in einer gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Weise ver-\n\nzögert worden ist (BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4, 8, 11; BGH\n\nNJW 1995, 1101; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96).\n\nDer Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot ergibt sich hier daraus, daß\n\nüber die Revisionen der Angeklagten gegen das am 30. März 1995 verkündete\n\nUrteil erst jetzt nach mehr als fünf Jahren entschieden werden kann. Die Grün-\n\nde hierfür liegen nicht im Verantwortungsbereich der Angeklagten. Die Verzö-\n\ngerung beruht vielmehr darauf, daß die Staatsanwaltschaft Darmstadt die ver-\n\nlorengegangenen und inzwischen rekonstruierten Akten erst am 25. Januar\n\n2000 dem Generalbundesanwalt vorlegte, so daß sie erst am 28. März 2000\n\nbeim Senat eingingen. Diese Verletzung des Beschleunigungsgebots muß bei\n\nder Strafzumessung zugunsten der Angeklagten berücksichtigt werden.\n\nDie danach gebotene Herabsetzung der verhängten Freiheitsstrafen\n\nkann der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst vornehmen, weil jede\n\nweitere Verfahrensverzögerung unvertretbar wäre (BGHR StPO § 354 Abs. 1\n\nStrafausspruch 4, 8, 11). Mit einer Ermäßigung der bisherigen Freiheitsstrafen\n\nvon vier Jahren und sechs Monaten auf vier Jahre (K. ) und von drei Jahren\n\nauf zwei Jahre und sechs Monate (D. ) wird der zusätzlichen Belastung\n\nder Angeklagten durch die festgestellte Verfahrensverzögerung angemessen\n\nRechnung getragen.\n\nJähnke\n\nDetter\n\nBode\n\n Otten Rothfuß","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2000-06-14/2-str-39-00","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354","ref_norm":"354","n":3},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2},{"jurabk":"EMRK","ref":"Art 6","ref_norm":"6","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2000-06-14/2-str-39-00","retrieved":"2026-07-10 11:15:56.171577+00:00"},"card":{"id":"bgh/2000-06-14/2-str-39-00","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. 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