{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2000-04-26","aktenzeichen":"3 StR 135/00","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n3 StR 135/00\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n26. April 2000\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbun-\n\ndesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 26. April 2000 ge-\n\nmäß § 349 Abs. 2 StPO einstimmig beschlossen:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landge-\n\nrichts Oldenburg vom 16. November 1999 wird verworfen.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und\n\ndie der Nebenklägerin im Revisionsverfahren erwachsenen\n\nnotwendigen Auslagen zu tragen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs ei-\n\nnes Kindes in zwei Fällen und wegen versuchten sexuellen Mißbrauchs eines\n\nKindes in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.\n\nDie auf die allgemeine Sachbeschwerde gestützte Revision des Angeklagten\n\nbleibt ohne Erfolg, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum\n\nNachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Erörterung\n\nbedarf nur die Verurteilung im Fall 1 der Urteilsgründe.\n\nZu der Verurteilung wegen vollendeten sexuellen Mißbrauchs eines Kin-\n\ndes hat das Landgericht festgestellt, daß der Angeklagte zwischen Sommer\n\n1995 und Sommer 1997 im Gästezimmer des Hauses seiner Mutter mit der\n\ndamals sechs bis acht Jahre alten Stefanie verschiedene sexuelle Handlungen\n\nausgeführt hat. Die Kammer ist davon überzeugt, daß der Angeklagte sich\n\nnackt auf den Rücken des Kindes gelegt und sein Glied zwischen dessen Pob-\n\nacken gesteckt, daß er sich nackt auf den Bauch des Kindes gelegt und sein\n\nGlied an dessen Scheide geführt und daß er das Kind erfolgreich aufgefordert\n\nhat, sein Glied anzufassen und auch für kurze Zeit in den Mund zu nehmen.\n\nDas Landgericht konnte über die Überzeugung davon, daß der Mißbrauch in\n\nden festgestellten vier Formen praktiziert worden ist, hinaus aber nicht fest-\n\nstellen, wie oft es zu solchen Vorfällen gekommen ist und welche sexuellen\n\nHandlungen an welchen Tagen vorgenommen worden sind. Das Landgericht\n\nhat deshalb diese verschiedenen sexuellen Übergriffe im Gästezimmer zu-\n\nsammengefaßt und als eine einzige Tat gewertet, bei der die festgestellten\n\nTatvariationen jeweils einmal verwirklicht worden sind. Es hat das zur Tatzeit\n\ngeltende Recht angewandt und die Tat allein wegen des Mundverkehrs als be-\n\nsonders schweren Fall des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes nach § 176\n\nAbs. 1 und 3 StGB a.F. beurteilt. Die anderen Tatvariationen hat es bei der\n\nStrafrahmenwahl außer Betracht gelassen und war sich bewußt, daß es einen\n\nFall mit allen Tatvarianten in der Wirklichkeit nicht gegeben haben muß (UA\n\nS. 26).\n\nDer Senat braucht sich nicht dazu zu äußern, ob es in jedem Falle zu-\n\nlässig ist, alle vier Tatbestandsverwirklichungen zu einer einzigen Tat zusam-\n\nmenzufassen \n\n(zu den Voraussetzungen vgl. BGHR StGB vor § 1/\n\nSerienstraftaten Kindesmißbrauch 4). Das Landgericht war jedenfalls nicht ge-\n\nhindert, die weiteren sicher festgestellten Tatvariationen straferschwerend zu\n\nberücksichtigen. Daß der Angeklagte nur wegen einer Tat verurteilt worden ist,\n\nbeschwert ihn nicht (BGH, Beschl. vom 22. Dezember 1998 - 3 StR 530/98).\n\nKutzer Rissing-van Saan Miebach\n\n Winkler Pfister","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2000-04-26/3-str-135-00","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2000-04-26/3-str-135-00","retrieved":"2026-07-10 11:07:46.212481+00:00"},"card":{"id":"bgh/2000-04-26/3-str-135-00","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. 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