{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"2000-03-14","aktenzeichen":"1 StR 65/00","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n1 StR 65/00\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n14. März 2000\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes u. a.\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. März 2000 gemäß § 349\n\nAbs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\n\nSchweinfurt vom 3. November 1999 wird mit der Maßgabe ver-\n\nworfen, daß in allen Fällen (II 2 a bis d, 3 sowie 4 a und b der Ur-\n\nteilsgründe) der Vorwurf eines tateinheitlich begangenen Verge-\n\nhens des sexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen entfällt.\n\nDer Angeklagte trägt die Kosten des Rechtsmittels und die der\n\nNebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen\n\nAuslagen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten in sechs Fällen wegen sexuellen\n\nMißbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch einer Schutz-\n\nbefohlenen sowie in einem weiteren Fall wegen versuchter sexueller Nötigung\n\nin Tateinheit mit versuchtem sexuellen Mißbrauch eines Kindes und einer\n\nSchutzbefohlenen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.\n\nTatopfer ist die am 5. Juni 1979 geborene Stieftochter des Angeklagten. Die\n\nauf die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten führt zu einer Änderung\n\ndes Schuldspruchs, hat aber im übrigen keinen Erfolg.\n\nIn allen sieben Fällen muß der Vorwurf eines tateinheitlich begangenen\n\nVergehens des sexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen (§ 174 Abs. 1\n\nNr. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 StGB) entfallen, weil die Verfolgung dieser Geset-\n\nzesverletzung, wie Revision und Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt\n\nhaben, verjährt ist.\n\nIm übrigen hat die Nachprüfung des Schuldspruchs keinen Rechtsfehler\n\nzum Nachteil des Angeklagten ergeben.\n\nTrotz des Wegfalls des genannten Vorwurfs kann der Ausspruch über\n\ndie verhängten Einzelstrafen und die Gesamtstrafe bestehen bleiben: Das\n\nLandgericht hat gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 StGB die Einzelstrafen den schwe-\n\nreren Straftatbeständen der §§ 176, 178 StGB aF entnommen und bei deren\n\nBemessung nicht strafschärfend herangezogen, daß jeweils noch sexueller\n\nMißbrauch einer Schutzbefohlenen gegeben sei. Rechtsfehlerfrei berücksich-\n\ntigt das Gericht zu Lasten des Angeklagten, daß die Geschädigte zur Tatzeit\n\nnoch sehr jung war und heute noch unter dem Tatgeschehen leidet, sowie die\n\nHäufigkeit der Übergriffe. Bei dieser Sachlage erachtet es der Senat in Über-\n\neinstimmung mit dem Generalbundesanwalt für ausgeschlossen, daß die Straf-\n\nkammer ohne die tateinheitliche Verurteilung des Angeklagten wegen sexuel-\n\nlen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen zu geringeren Strafen gelangt wäre.\n\nDas gilt auch in Anbetracht der maßvollen Höhe der verhängten Einzelstrafen\n\nsowie der Tatsache, daß bei der Strafzumessung ein verjährter Verstoß - wenn\n\nauch nicht mit demselben Gewicht wie eine den Schuldspruch tragende Tat -\n\nzu Lasten des Täters berücksichtigt werden darf (vgl. BGH, Beschl. vom\n\n10. September 1997 - 3 StR 274/97 - bei Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 46\n\nRdn. 24 a).\n\nMaul Granderath Wahl\n\n Boetticher Schluckebier","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2000-03-14/1-str-65-00","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2000-03-14/1-str-65-00","retrieved":"2026-07-10 11:03:02.211097+00:00"},"card":{"id":"bgh/2000-03-14/1-str-65-00","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"1. 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