{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"1998-12-09","aktenzeichen":"2 StR 471/98","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\n2 StR 471/98 vom\n\n9. Dezember 1998\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen Betruges\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des\nGeneralbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerde -\n\nführers am 9. Dezember 1998 einstimmig beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird\ndas Urteil des Landgerichts Wiesbaden\nvom 17. Februar 1998 dahin geändert,\ndaß der Angeklagte der Beihilfe zum Betrug in 19 Fällen schuldig ist. Im übrigen wird der Angeklagte freigespro-\n\nchen.\n\nIm Umfang des Freispruchs fallen die\nKosten des Verfahrens und die dem Angeklagten erwachsenen notwendigen Ausla-\n\ngen der Staatskasse zur Last.\n\nDie weitergehende Revision wird verworfen; insoweit hat der Angeklagte die\n\nKosten seines Rechtsmittels zu tragen.\n\nGründe:\n\nDer Senat schließt sich dem Generalbundeanwalt an, der\nin seiner Antragsschrift vom 15. Oktober 1998 ausgeführt\n\nhat:\n\n\"Im Fall vom 25. Februar 1992 (Anklagevorwurf Nr. 21;\nSchadenshöhe 70.680 DM) wird aus den Urteilsfeststellungen\neine Beteiligung des Angeklagten S. nicht ersichtlich\n\n(UA S. 13). Die Beteiligung des Angeklagten S. bestand\n\nin allen Fällen allein darin, daß er auf die Firma M.\nausgestellte Verrechnungsschecks auf sein Privatkonto\neinlöste und das auf diese Weise erlangte Vermögen zum\nüberwiegenden Teil an den Mitangeklagten N. weiterleitete (UA S. 11). Im Fall vom 25. Februar 1992 löste der\nAngeklagte N. nach den Urteilsfeststellungen den\nScheck ohne Mitwirkung S. s ein (UA S. 13). Die in diesem Falle ausgesprochene Einzelstrafe von sieben Monaten\n\n(UA S. 59) kann folglich keinen Bestand haben.\n\nAuf den Gesamtstrafenausspruch hat der Wegfall einer\nEinzelstrafe von sieben Monaten im Hinblick auf die Vielzahl und die Summe der verbleibenden Einzelstrafen keinen\n\nEinfluß.\n\nIm übrigen ergibt die Überprüfung des Urteils aufgrund\nder allgemeinen Sachrüge keinen Rechtsfehler zum Nachteil\n\ndes Angeklagten.\"\n\nJähnke Theune Niemöller\n\nOtten Rothfuß","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1998-12-09/2-str-471-98","cited_norms":[],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1998-12-09/2-str-471-98","retrieved":"2026-08-21 23:23:50.245120+00:00"},"card":{"id":"bgh/1998-12-09/2-str-471-98","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. Strafsenat","date":"1998-12-09","dockets":["2 StR 471/98"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 09.12.1998 – 2 StR 471/98","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1998-12-09/2-str-471-98","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Auf die Revision des Angeklagten wird\ndas Urteil des Landgerichts Wiesbaden\nvom 17. Februar 1998 dahin geändert,\ndaß der Angeklagte der Beihilfe zum Betrug in 19 Fällen schuldig ist. Im übrigen wird der Angeklagte freigespro-\n\nchen.\n\nIm Umfang des Freispruchs fallen die\nKosten des Verfahrens und die dem Angeklagten erwachsenen notwendigen Ausla-\n\ngen der Staatskasse zur Last.\n\nDie weitergehende Revision wird verworfen; insoweit hat der Angeklagte die\n\nKosten seines Rechtsmittels zu tragen.","basis":"court_formula","source":null,"text_quality":"ocr"},"tenor_status":"held","cited_norms":[],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-08-21T23:23:50.245120+00:00","text_quality":"ocr","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}