{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"1998-01-21","aktenzeichen":"2 StR 498/97","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\nIM NAMEN DES VOLKES\n\nURTEIL\n\n2 StR 498/97\n\nvom\n\n21. Januar 1998\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern u.a.\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung\n\nvom 21. Januar 1998, an der teilgenommen haben:\n\nVorsitzender Richter am Bundesgerichtshof\n\nDr. Jähnke,\n\ndie Richter am Bundesgerichtshof\nTheune,\n\nNiemöller,\n\ndie Richterin am Bundesgerichtshof\nDr. Otten und\n\nRichter am Bundesgerichtshof\nRothfuß\n\nals beisitzende Richter,\n\nStaatsanwalt\n\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\n\nRechtsanwalt\n\nals Verteidiger,\n\nJustizangestellte\n\nals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkannt:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das\n\nUrteil des Landgerichts Koblenz vom\n\n29. April 1997 wird mit der Maßgabe als\nunbegründet verworfen, daß die Einzel-\n\nfreiheitsstrafe für den Fall II 10 der\n\nUrteilsgründe sechs Monate beträgt.\n\nDer Angeklagte hat die Kosten seines\nRechtsmittels und die der Nebenklägerin\ndurch sein Rechtsmittel entstandenen\n\nnotwendigen Auslagen zu tragen.\n\nVon Rechts wegen\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen\nMißbrauchs von Kindern in neun Fällen und wegen sexueller\nNötigung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von\ndrei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Sein Rechtsmittel\ngegen diese Entscheidung hat keinen Erfolg. Das Landgericht\nhat allerdings für den Fall II 10 der Urteilsgründe keine\nEinzelstrafe festgesetzt. Es hat einen minder schweren Fall\ndes sexuellen Mißbrauchs von Kindern rechtsfehlerfrei verneint. In Übereinstimmung mit dem Antrag des Generalbundesanwalts setzt der Senat für diesen Fall die gesetzlich\nniedrigste Strafe von sechs Monaten fest (vgl. BGHR StPO\n§ 358 Abs. 2 Satz 1 - Einzelstrafe, fehlende 2).\n\nDie Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zu\n\nLasten des Angeklagten ergeben.\n\nSein Rechtsmittel ist im Sinne von S§ 349 Abs. 2 StPO\nunbegründet. Zu erörtern ist lediglich: Die in der Zeit\nzwischen September 1984 und Sommer 1986 begangenen fünf,\njeweils als sexueller Mißbrauch von Kindern zu bewertenden\nTaten des Angeklagten zum Nachteil seiner Stieftochter\nK. sind nicht verjährt. Verjährung hätte frühestens im\nSeptember 1994 eintreten können. Infolge der am 30. Juni\n1994 in Kraft getretenen Regelung des $S 78 b Abs. 1Nr._1\nStGB ruhte aber die Verjährung bis zum 18. Lebensjahr des\nOpfers, also bis zum 5. Januar 1991, so daß die zehnjährige\nVerjährungsfrist erst in diesem Zeitpunkt zu laufen begonnen hat. Die Neuregelung der Verjährungsvorschriften gilt\nnämlich auch für Taten, die vor ihrem Inkrafttreten begangen worden sind und noch nicht verjährt waren (Art. 2 des\n30. StrÄndG; BGHR StGB § 78 b Abs. 1 - Ruhen 3; BGH, Urt.\nvom 4. Februar 1997 - 5 StR 606/96). Der Senat hält seine\nverfassungsrechtlichen Bedenken gegen diese Regelung für\n\ndie Fälle, in denen das Tatopfer das 18. Lebensjahr vor dem\n\nInkrafttreten bereits vollendet hatte (vgl. BGH, Beschl.\nvom 28. Mai 1997 - 2 StR 149/97), nicht aufrecht. Es erscheint ihm ausreichend, wenn die Tatsache, daß die Tat ohne die Neuregelung der Verjährungsvorschrift nunmehr bereits verjährt wäre, bei der Strafzumessung zugunsten des\nAngeklagten berücksichtigt wird. Dies hat das Landgericht\n\nhier getan.\n\nJähnke Theune Niemöller\n\nOtten Rothfuß","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1998-01-21/2-str-498-97","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1998-01-21/2-str-498-97","retrieved":"2026-08-21 23:23:34.958405+00:00"},"card":{"id":"bgh/1998-01-21/2-str-498-97","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. 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