{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"1997-01-03","aktenzeichen":"3 StR 558/96","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\n3 StR 558/96\n\nvom\n\n3. Januar 1997\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nRaymond CD aus vB dort geboren am\nED 1956,\n\nwegen Urkundenfälschung u.a.\n\n- 2 -\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des\nGeneralbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers\nam 3. Januar 1997 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig\n\nbeschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts Wuppertal vom\n3. Juli 1996 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit die Entscheidung\n\nüber die Bildung einer Gesamtstrafe unter-\n\nblieben ist.\n\n2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu\nneuer Verhandlung und Entscheidung, auch\nüber die Kosten des Rechtsmittels, an eine\nandere Strafkammer des Landgerichts zu-\n\nrückverwiesen.\n\n3. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit Beihilfe zum versuchten Betrug zu\neiner Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ver-\n\nurteilt.\n\nMit seiner Revision rügt der Angeklagte die Verletzung\nsachlichen Rechts. Die Revision hat nur insoweit Erfolg, als\nin dem angefochtenen Urteil nicht geprüft wird, ob eine Gesamtstrafe zu bilden ist; im übrigen hat die Nachprüfung des\nUrteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten er-\n\ngeben (§ 349 Abs. 2 StPO).\n\nNach den Feststellungen wurde der Angeklagte nach Begehung der hier abgeurteilten Tat vom Amtsgericht Wuppertal am\n6. Juni 1995 wegen \"Vergehens gegen das Waffengesetz in zwei\nFällen\" zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten\nverurteilt, deren Vollstreckung für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde (UA S. 11). Für die vollständige Vollstreckung oder den Erlaß der Strafe ergeben\n\nsich keine Anhaltspunkte.\n\nIn einem solchen Fall darf, worauf der Generalbundesanwalt zu Recht hingewiesen hat, die Bildung der Gesamtstrafe\nnicht dem Beschlußverfahren nach § 460 StPO überlassen werden, sondern ist vom neuen Tatrichter nachzuholen (BGHSt 12,\n1; BGH Stv 1982, 569; BGH, Beschluß vom 13. Dezember 1989\n- 3 StR 423/89).\n\nKutzer zschockelt Blauth\n\nWinkler Pfister","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1997-01-03/3-str-558-96","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 460","ref_norm":"460","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1997-01-03/3-str-558-96","retrieved":"2026-08-21 23:23:16.627276+00:00"},"card":{"id":"bgh/1997-01-03/3-str-558-96","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. Strafsenat","date":"1997-01-03","dockets":["3 StR 558/96"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 03.01.1997 – 3 StR 558/96","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1997-01-03/3-str-558-96","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"1. Auf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts Wuppertal vom\n3. Juli 1996 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit die Entscheidung\n\nüber die Bildung einer Gesamtstrafe unter-\n\nblieben ist.\n\n2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu\nneuer Verhandlung und Entscheidung, auch\nüber die Kosten des Rechtsmittels, an eine\nandere Strafkammer des Landgerichts zu-\n\nrückverwiesen.\n\n3. Die weitergehende Revision wird verworfen.","basis":"court_formula","source":null,"text_quality":"ocr"},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/460","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"460","label":"§ 460 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-08-21T23:23:16.627276+00:00","text_quality":"ocr","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}