{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1996-02-27","aktenzeichen":"5 StR 53/96","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 53/96\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\nvom 27. Februar 1996\nin der Strafsache\ngegen\n\nJonny Django Eckhard R HERE\ngeborener WB aus Hei,\ndort geboren am. EEEB 1971...\n\nwegen schweren Raubes u.a.\n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am\n27. Februar 1996 beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hannover vom 1. November 1995 nach S 349 Abs. 4 Stpo im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen\naufgehoben.\n\n2. Die weitergehende Revision wird nach § 349\nAbs. 2 StPO als unbegründet verworfen.\n\n3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer\nVerhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\ncGründe\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten unter Einbeziehung von früheren Verurteilungen ZU zwei Gesamtfreiheitsstrafen verurteilt. Die Revision des\nAngeklagten hat hinsichtlich des Rechtsfolgenausspruchs Erfolg; im übrigen ist sie aus den Gründen\nder Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom\n\n5, Februar 1996 unbegründet.\n\nzum Rechtsfolgenausspruch hat der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt:\n\n\"Der Rechtsfolgenausspruch kann dagegen\nkeinen Bestand haben.\n\na) Das Landgericht hätte ausdrücklich erörtern müssen, ob die Unterbringung des\nAngeklagten in einer Entziehungsanstalt\nin Betracht kommt.\n\nNach S 64 Abs. 1 StGB muß das Gericht\ndie Unterbringung anordnen, wenn der\nTäter den Hang hat, berauschende Mittel\nim Übermaß zu sich zu nehmen, wenn er\nwegen einer auf seinen Hang zurückzuführenden rechtswidrigen Tat verurteilt\nwird und wenn die Gefahr besteht, daß\ner auch in Zukunft infolge seines Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird. Die Anordnung darf nur unterbleiben, wenn die Entziehungskur\nkeine hinreichend konkrete Aussicht auf\nHeilung oder darauf bietet, den Süchtigen über eine gewisse Zeitspanne vor\ndem Rückfall in die akute Sucht zu bewahren (vgl. BGHSt 28, 327, 328;\nBVerfGE NStZ 1994, 578 ££.).\n\nDiese Voraussetzungen einer Unterbringung können hier vorliegen. Der Angeklagte ist betäubungsmittelabhängig.\nIhm ist es zwar gelungen, sich von der\nHeroinabhängigkeit zu befreien, er ist\n\ndafür aber unmittelbar in eine von Kokainsucht geprägte Abhängigkeit von\nmehreren Drogen abgeglitten. Die Taten\nzu II 1 bis 4, 7 und 9 waren Taten der\nBeschaffungskriminalität gewesen, sein\nHemmungsvermögen war infolge der Abhängigkeit herabgesetzt, nicht ausschließ-\n\nbar erheblich herabgesetzt gewesen. Der\n\nAngeklagte ist nicht therapieunwillig,\ndaß es zweifelhaft sein mag, ob er von\nsich aus ernstlich sich einer Therapie\nzu unterziehen vermag, ist unerheblich.\nEs ist naheliegend, daß der Angeklagte\nwie bisher in schneller Reihenfolge wegen seiner Abhängigkeit erneut straffällig wird, wenn diese nicht nach Maßgabe des S 64 StGB behandelt wird.\n\nir\n\nb) Es ist nicht auszuschließen, daß die\n‚Einzelstrafen und die Gesamtstrafen in\nBerücksichtigung einer Maßregel nach\nS 64 StGB anders zugemessen worden wären, deshalb ist der Srrafausspruch\ninsgesamt aufzuheben.\n\nLaufhütte Harms Häger\nBasdorf Nack","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1996-02-27/5-str-53-96","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1996-02-27/5-str-53-96","retrieved":"2026-08-21 23:23:05.565615+00:00"},"card":{"id":"bgh/1996-02-27/5-str-53-96","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"5. Strafsenat","date":"1996-02-27","dockets":["5 StR 53/96"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 27.02.1996 – 5 StR 53/96","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1996-02-27/5-str-53-96","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":null,"tenor_status":"not_marked","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-08-21T23:23:05.565615+00:00","text_quality":"ocr","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}