{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"1995-05-26","aktenzeichen":"2 StR 239/95","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\n2 StR 239/95\n\nvom\n\n26. Mai 1995\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen gefährlicher Körperverletzung\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung\ndes Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am\n\n26. Mai 1995 gemäß 8 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom\n18. Januar 1995 dahin geändert, daß der Ange\nklagte wegen gefährlicher Körperletzung. in\nzwei tateinheitlich begangenen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt wird.\n\nDie beiden Einzelstrafen von Je sechs Monaten\nentfallen.\n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\n3, Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen gefährlicher\nKörperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt und Tatmittel eingezogen. Seine auf die Verletzung formellen und materiellen\nRechts gestützte Revision führt zu der aus der Beschlußformel ersichtlichen Änderung des Schuld- und Strafausspruches. Im übrigen hat die Nachprüfung des Urteils keinen\nRechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.\n\nEntgegen der Auffassung der Strafkammer stehen die zum\nNachteil der Zeugen S. und N. begangenen Taten\nnicht in Realkonkurrenz. Auf Grund des unmittelbaren, engen\nräumlichen und zeitlichen Zusammenhangs sind die Voraussetzungen einer natürlichen Handlungseinheit, und damit von\n\nTateinheit, gegeben (vgl. BGH NStZ 1985, 217).\n\nDer Senat hat die erforderliche Änderung des Schuldspruchs selbst vorgenommen; der Angeklagte hätte sich auf\neinen entsprechenden Hinweis nach § 265 StPO ersichtlich\n\nnicht anders als geschehen verteidigen können.\n\nDie bisherigen Einzelstrafen müssen entfallen. Die andere Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses beeinflußt den\nUnrechts- und Schuldgehalt der Tat aber nicht. Daher kann\nsicher ausgeschlossen werden, daß das Landgericht den Angeklagten bei der Annahme von Tateinheit zu einer geringeren\nStrafe verurteilt hätte. Die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe kann deshalb als Strafe für die tateinheitlich begangenen Vergehen bestehen bleiben.\n\nJähnke Niemöller ‚, Detter\nBode Athing","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1995-05-26/2-str-239-95","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 265","ref_norm":"265","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1995-05-26/2-str-239-95","retrieved":"2026-08-21 23:22:58.939513+00:00"},"card":{"id":"bgh/1995-05-26/2-str-239-95","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. Strafsenat","date":"1995-05-26","dockets":["2 StR 239/95"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 26.05.1995 – 2 StR 239/95","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1995-05-26/2-str-239-95","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"1. Auf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom\n18. Januar 1995 dahin geändert, daß der Ange\nklagte wegen gefährlicher Körperletzung. in\nzwei tateinheitlich begangenen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt wird.\n\nDie beiden Einzelstrafen von Je sechs Monaten\nentfallen.\n\n2. Die weitergehende Revision wird verworfen.\n\n3, Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.","basis":"court_formula","source":null,"text_quality":"ocr"},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/265","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"265","label":"§ 265 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-08-21T23:22:58.939513+00:00","text_quality":"ocr","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}