{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1993-03-25","aktenzeichen":"1 StR 67/93","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\n1 StR 67/93\nvom\n\n25. März 1993\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nGiuseppe CE zus ME. Seboren am\nEEE 193: :: \"GE (TUE .\n\nwegen versuchter Anstiftung zum Totschlag\n\nod\n\nAd\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung\ndes Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am\n25. März 1993 einstimmig beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil\ndes Landgerichts Hof vom 30. November 1992 mit\nden Feststellungen aufgehoben.\n\nDie Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nGründe:\n\nZum Tatbestand des S 30 StGB gehört, daß der Täter die\nAnstiftung ernst meint. Ob das im vorliegenden Fall so war,\nhat das Landgericht nicht eigens geprüft. Hierzu hätte aber\nAnlaß bestanden. Die bloße Äußerung \"Ich gebe dir\n100 000 DM, wenn du Russo totschlägst”, kann zwar nach den\nUmständen des Einzelfalls eine ernstgemeinte Anstiftung\nenthalten, doch muß das nicht so sein; es kann sich auch um\neine aus Verärgerung entstandene Unmutsäußerung ohne ernstlichen Deliktswillen handeln. Von Bedeutung hierfür kann\nder Grad der Konkretisierung der Tatausführung und der Belohnungsgewährung sein. Beides hat das Landgericht im Rahmen der Strafzumessung als \"relativ unausgereift\" bezeichnet.\n\nae u)\n\nAuch der Umstand, daß der Angeklagte die genannte Äußerung nur einmal gebrauchte und nach der spontanen Ablehnung\ndes Zeugen weder wiederholte noch in. anderer. Form. wieder\naufnahm, steht einer Verurteilung nach S 30 StGB_ nicht\ngrundsätzlich im Wege; zur Tatbestandserfüllung genügt ein\nVersuch. Doch kann dieser Hergang ein Indiz für mangelnde\nErnstlichkeit sein. Ein entschlossener Täter wird eher dazu neigen, sein Ansinnen zu wiederholen.\n\nWelches- Ergebnis die zusammenfassende- Würdigung der Umstände zur subjektiven Tatseite letztlich erbringt, ist Sache des Tatrichters. Doch muß er sich seiner Aufgabe bewußt\nsein. Das angefochtene Urteil läßt demgegenüber besorgen,\ndas Landgericht habe die Frage der Ernstlichkeit der gefallenen Äußerung als solche nicht gesehen, es habe vielmehr\ndie Umstände, die dagegen sprechen könnten, nur im Rahmen\nder Strafzumessung gewürdigt.\n\nGribbohm Ulsamer Maul\nFoth Brüning","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1993-03-25/1-str-67-93","cited_norms":[],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1993-03-25/1-str-67-93","retrieved":"2026-08-21 23:22:35.800654+00:00"},"card":{"id":"bgh/1993-03-25/1-str-67-93","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"1. Strafsenat","date":"1993-03-25","dockets":["1 StR 67/93"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 25.03.1993 – 1 StR 67/93","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1993-03-25/1-str-67-93","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil\ndes Landgerichts Hof vom 30. November 1992 mit\nden Feststellungen aufgehoben.\n\nDie Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.","basis":"court_formula","source":null,"text_quality":"ocr"},"tenor_status":"held","cited_norms":[],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-08-21T23:22:35.800654+00:00","text_quality":"ocr","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}