{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"1993-03-19","aktenzeichen":"2 StR 67/93","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"47\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\n2 StR _ 67/93\nTyan FRI /DG vom\n19. März 1993\nin der Strafsache\ngegen\n\nSüleyman S EEE ‚ in der Bundesrepublik Deutsch-\n\nland ohne festen Wohnsitz, geboren am WB. ID 1962 in Ko@s-WE (TEE), zur Zeit in Untersuchungshaft,\n\nwegen sexuellen Mißbrauchs einer Widerstandunfähigen u.a.\n\n«\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung\ndes Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am\n19. März 1993 gemäß § 349 Abs. 4 StPO einstimmig beschlos-\n\nsen:\n\n1. Dem Angeklagten wird auf seinen Antrag vom\n19. November 1992 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist\nzur Begründung der Revision gegen das Urteil\ndes Landgerichts Frankfurt am Main vom\n19. August 1992 gewährt.\n\nDie Kosten der Wiedereinsetzung trägt der Angeklagte.\n\n2. Auf die Revision des Angeklagten wird das\nvorbezeichnete Urteil im Strafausspruch mit\nden zugehörigen Feststellungen aufgehoben.\n\nDie Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\n42\n\nGründe:\nZu 1.:\n\nDem form- und fristgerecht gestellten Wiedereinsetzungsamtrag war stattzugeben, weil den Angeklagten an der\nVersäumung der Frist zur Begründung der Revision kein Verschulden trifft.\n\nzu 2.:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubter\nÜberlassung von Betäubungsmitteln und wegen außerehelichen\nBeischlafs mit einer widerstandsunfähigen Frau zu einer\nFreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt, gebildet aus Einzelfreiheitsstrafen von drei Monaten\nfür das Betäubungsmitteldelikt und drei Jahren für die Sexualstraftat. Der Bemessung der zuletzt genannten Strafe\nhat es den Regelstrafrahmen des S 179 Abs. 2 StGB zugrundegelegt.\n\nDie auf den Strafausspruch beschränkte Revision des Angeklagten hat mit einer Verfahrensrüge Erfolg.\n\nDas Landgericht hat entgegen S 267 Abs. 3 Satz 2 StPO\nnicht dargelegt, warum es die Tat des Angeklagten nicht als\neinen minder schweren Fall im Sinne des § 179 Abs. 2 letzter Teilsatz StGB angesehen hat. Dies war aber geboten,\nweil die Verteidigung in der Hauptverhandlung einen entsprechenden Antrag gestellt hat (BGH StV 1990, 100). Der\n\nSenat kann nicht ausschließen, daß der Rechtsfehler die\nStrafrahmenwahl und die Strafbemessung für das Sexualdelikt\nbeeinflußt hat. Die für diese Straftat verhängte Einzelstrafe und die Gesamtstrafe sind daher aufzuheben.\n\nBei der Bemessung der Einzelstrafe für den Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz hat die Strafkammer dem Angeklagten angelastet, daß er die Sucht des drogenabhängigen\nOpfers besonders verwerflich ausgenutzt hat, wie auch die\nnachfolgende Straftat (das Sexualdelikt) beweise. Die damit\nhergestellte Verknüpfung der Zumessungserwägungen für beide\nStraftaten nötigt zur Aufhebung auch der dreimonatigen Einzelstrafe und damit des gesamten Strafausspruchs.\n\nTheune Theune Gollwitzer\n\n(für Dr. Jähnke, der\nwegen urlaubsbedingter\nAbwesenheit nicht unter”\nschreiben kann)\n\nDetter Bode","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1993-03-19/2-str-67-93","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1993-03-19/2-str-67-93","retrieved":"2026-08-21 23:22:35.504388+00:00"},"card":{"id":"bgh/1993-03-19/2-str-67-93","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. Strafsenat","date":"1993-03-19","dockets":["2 StR 67/93"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 19.03.1993 – 2 StR 67/93","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1993-03-19/2-str-67-93","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":null,"tenor_status":"not_marked","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-08-21T23:22:35.504388+00:00","text_quality":"ocr","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}