{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"1992-04-10","aktenzeichen":"3 StR 101/92","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"38\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\n3_StR 101/92\n\nvom\n\n10. April 1992\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nThorsten M EB „aus ve, dort geboren am\n@ WEB 1965,\n\nwegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln u.a.\n\n3e\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung\ndes Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am\n10. April 1992 einstimmig beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 18. November 1991 im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu\nneuer Verhandlung und Entscheidung, auch über\ndie Kosten des Rechtsmittels, an eine andere\nStrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nGründe:\n\nDer Strafausspruch hat keinen Bestand. Die Erwägung des\nLandgerichts, eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun\nMonaten sei \"unbedingt erforderlich, um ... (den Angeklagten) von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten\", steht\nmit den Feststellungen zur sozialen Wiedereingliederung des\nAngeklagten nicht im Einklang. Danach hat er u.a. \"wegen der\ngefestigten Beziehung zu seiner jetzigen Ehefrau\", mit der\ner nun zusammenlebt, zwei Monate vor seiner Festnahme den\nunerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln von sich aus eingestellt. Darüber hinaus hat er durch seine \"umfangreichen Angaben ... den Ermittlungsbehörden wertvolle Aufklärungshilfe\ngeleistet und damit zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminali-\n\ntät erheblich beigetragen\". Entscheidend hinzu kommt, daß\ndas Landgericht die \"erhebliche\" Aufklärungshilfe der Sache\nnach im Urteil auch nicht andeutungsweise dargestellt, sondern nur mit Wertungen umschrieben hat, so daß der Senat die\nGewichtung der Aufklärungshilfe bei den Strafzumessungserwägungen nicht nachvollziehen und einen Rechtsfehler insoweit\nnicht völlig ausschließen kann. Das gilt um so mehr, als\ndurch die Aussagen des Angeklagten \"viele Dinge\" in der\nRauschgiftszene aufgedeckt worden sind und der Angeklagte\nersichtlich in den aufgrund seiner Angaben eingeleiteten\nVerfahren als Zeuge zur Verfügung steht.\n\nRuß zschockelt Kutzer\nRissing-van Saan Blauth","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1992-04-10/3-str-101-92","cited_norms":[],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1992-04-10/3-str-101-92","retrieved":"2026-08-21 23:22:21.275523+00:00"},"card":{"id":"bgh/1992-04-10/3-str-101-92","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. Strafsenat","date":"1992-04-10","dockets":["3 StR 101/92"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 10.04.1992 – 3 StR 101/92","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1992-04-10/3-str-101-92","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 18. November 1991 im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu\nneuer Verhandlung und Entscheidung, auch über\ndie Kosten des Rechtsmittels, an eine andere\nStrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.","basis":"court_formula","source":null,"text_quality":"ocr"},"tenor_status":"held","cited_norms":[],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-08-21T23:22:21.275523+00:00","text_quality":"ocr","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}