{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"1990-10-24","aktenzeichen":"2 StR 437/90","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"60\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nAa\n\nBESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nRehim Ko EEE aus ARE, geboren am @. EEE\n1960 in DEEP (TEE), zur Zeit in Untersuchungshaft,\n\nwegen Totschlags\n\nwIIl\n\noUuf\n\n60\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Oktober\n1990 gemäß S 349 Abs. 2 bis 4 StPO beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts Aachen vom 26. April\n1990 im Strafausspruch mit den zugehörigen\nFeststellungen aufgehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer\nVerhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten\ndes Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nDie weitergehende Revision des Angeklagten wird\nverworfen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Totschlags zu\neiner Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Seine Revision gegen diese Entscheidung führt zur Aufhebung des Strafausspruchs, im übrigen ist sie im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO\nunbegründet. |\n\nDas Landgericht hat eine erhebliche Verminderung des\nSteuerungsvermögens beim Angeklagten im Tatzeitpunkt rechtsfehlerhaft verneint. Eine etwa zwei Stunden nach der Tat\nentnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von\n1,78 %0o, woraus sich eine Tatzeit-BAK von 2,4 %0 errechnet.\n\nBereits dieser Wert legt die Annahme erheblich verminderten Hemmungsvermögens sehr nahe. Die Auffassung des Landgerichts, eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit sei wegen des konsequenten und überlegten Handelns des\nalkoholgewohnten Angeklagten auszuschließen, ist rechtsfehlerhaft. Sie steht im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4, 6, 11, 13, 15).\n\n. Die Auffassung des Landgerichts läßt sich auch nicht\nmit den Feststellungen zum Tathergang vereinbaren. Der Angeklagte hat grundlos die Gäste einer Bar mit seiner\nPistole bedroht, sie beschimpft und einen Gast, der ihn beschwichtigen wollte, erschossen.\n\nHerdegen Theune Niemöller\nGollwitzer Detter","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1990-10-24/2-str-437-90","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1990-10-24/2-str-437-90","retrieved":"2026-08-21 23:21:58.719922+00:00"},"card":{"id":"bgh/1990-10-24/2-str-437-90","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. Strafsenat","date":"1990-10-24","dockets":["2 StR 437/90"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 24.10.1990 – 2 StR 437/90","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1990-10-24/2-str-437-90","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Auf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts Aachen vom 26. April\n1990 im Strafausspruch mit den zugehörigen\nFeststellungen aufgehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer\nVerhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten\ndes Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nDie weitergehende Revision des Angeklagten wird\nverworfen.","basis":"court_formula","source":null,"text_quality":"ocr"},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-08-21T23:21:58.719922+00:00","text_quality":"ocr","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}