{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"1989-12-20","aktenzeichen":"2 StR 575/89","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n2 StR 575/89 BESCHLUSS\n\nap a\n\nEen vr\n\nu jen\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nCharles Swıh Ag _.:us LER, geboren am\nGEB 19:5 in ne (Ghana), zur Zeit in Unter-\n\nsuchungshaft,\n\nwegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz\n\nwIlI\n\nBEN\n\na\n\ne\n\nN‘\n\nFF\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. Dezember\n1989 gemäß S 349 Abs. 2 bis 4 StPO beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das\n\nUrteil des Landgerichts Frankfurt am Main\n\nvom 2. Mai 1989, soweit es ihn betrifft, im\nStrafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen\n\naufgehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu\nneuer Verhandlung und Entscheidung, auch über\ndie Kosten des Rechtsmittels, an eine andere\n\nStrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nDie weitergehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von vier\n\nJahren und sechs Monaten verurteilt.\n\nSein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ist zum\nSchuldspruch im Sinne von $S 349 Abs. 2 StPO unbegründet. Der\nStrafausspruch kann jedoch auf einem Verfahrensfehler be-\n\nruhen.\n\nDer Angeklagte hatte die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu der Behauptung beantragt, daß er infolge\neiner Gehirnverletzung an einem irreparablen Gehirnschaden\nmit der Folge erheblich verminderter Schuldfähigkeit leide.\nZur Entstehung der Gehirnverletzung hatte er konkrete Angaben gemacht und diese durch Benennung seiner Eltern als\n\nZeugen unter Beweis gestellt.\n\nDas Landgericht hat den Antrag auf Einholung eines\nSachverständigengutachtens mit der Begründung abgelehnt, es\nkönne aus eigener Sachkunde beurteilen, daß der Angeklagte\nvoll schuldfähig ist.\n\nDie Ablehnung ist fehlerhaft.\n\nDie Beurteilung der Auswirkung von Schädelverletzungen\nauf die strafrechtliche Verantwortlichkeit erfordert die besondere Sachkunde eines Psychiaters, unter Umständen sogar\ndie Hinzuziehung eines Hirnfacharztes (ständige Rechtsprechung; vgl. BGH, Urteile vom 15.04.1975 - 1 StR 95/75;\nvom 26.04.1977 - 1 StR 204/77; vom 9.10.1980 - 4 StR 464/80;\nvom 18.04.1984 - 2 StR 865/83; BGH StV 1981, 73; 1986, 285;\nBCHR StGB S 20 - Sachverständiger 2; BGHR StGB S 21 - Sach-\n\nverständiger 1).\n\nDas Landgericht besaß hier die erforderliche Sachkunde\n\nnicht.\n\nDer neu entscheidende Tatrichter wird bei der Strafzumessung als wesentlich strafmildernd berücksichtigen müssen,\ndaß der Angeklagte durch die Ermittlungsbehörden in die ihm\n\nLP\nAL ATS\n\njetzt angelastete Tat verstrickt wurde, als das Rauschgift\nbereits sichergestellt worden war. Die von der Polizei initiierten vergeblichen Bemühungen des Angeklagten, Abnehmer\nfür das Heroin zu finden und es an sie zu verkaufen, konnten\nschon aus diesem Grunde nicht zum Erfolg führen. Zwar hat\nsich der Angeklagte nach der weiten Auslegung des Begriffs\n\"Handeltreiben\" einer vollendeten Tat schuldig gemacht (vgl.\nBGH, Urteil vom 25.03.1981 - 3 StR 61/81; BGHSt 30, 359,\n361). Im vorliegenden Fall, in dem der Angeklagte das von\nihm angestrebte Ziel von vornherein nie erreichen konnte\nund eine Gefährdung des durch die Strafvorschrift geschützten Rechtsgutes ausgeschlossen war, ist das Tatunrecht mit\n\ndem Unrechtsgehalt einer versuchten Deliktsverwirklichung\n\nvergleichbar.\n\nHerdegen Theune Niemöller\nDetter Schäfer","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1989-12-20/2-str-575-89","cited_norms":[],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1989-12-20/2-str-575-89","retrieved":"2026-08-21 23:21:46.538202+00:00"},"card":{"id":"bgh/1989-12-20/2-str-575-89","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. 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