{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"1989-03-03","aktenzeichen":"2 StR 564/88","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"aA\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\n2 StR 564/88 BESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nmdrisa s EEE zu CE Seoren\n\n1956 in = | (Gambia), zur Zeit unbekannten Aufenthalts,\n\nwegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln\n\nwıII\n\n31\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des\nGeneralbundesanwalts und nach Anhörung des Angeklagten am\n3. März 1989 gemäß S 8 Abs. 1 StrEG beschlossen;\n\nDie Staatskasse ist verpflichtet, dem\nAngeklagten für die in dieser Sache vom\n6. Juni bis 15. Juli 1987 und vom\n\n22. September 1987 bis 20. Januar 1989\nerlittene Untersuchungshaft Entschädi-\n\ngung zu gewähren.\n\nGründe:\n\nwährend der im Beschlußtenor aufgeführten Zeiträume ist\nder Angeklagte auf Grund Haftbefehls des Amtsgerichts Offenbach am Main vom 22. Dezember 1986 in Untersuchungshaft gehalten worden. Der Senat hat das Verfahren gegen ihn durch\nUrteil vom 20. Januar 1989 eingestellt, weil eine Verurteilung des Angeklagten durch das Amtsgericht Offenbach am Main\nvom 28. November 1986 zum Verbrauch der Strafklage geführt\nhatte.\n\nDie Staatskasse ist gemäß S 2 Abs. 1 StrEG verpflichtet, den Angeklagten für die erlittene Untersuchungshaft zu\nentschädigen. Versagungsgründe nach 8§ 5 oder § 6 Abs. 1\nNr. 2 StrEG sind nicht gegeben. Der Senat schließt sich dem\nGeneralbundesanwalt an, der hierzu unter anderem folgendes\n\nausgeführt hat:\n\n\"Die Entschädigung ist nicht durch § 5 Abs. 2 StrEG\nausgeschlossen. Das Verfahren gegen Singhateh ist\nausschließlich auf Grund von Zeugenaussagen in anderen\nVerfahren eingeleitet worden. Bei Erlaß des Haftbefehl;\nbefand er sich in Untersuchungshaft in der dem o.a. Urteil des Bezirksschöffengerichts Offenbach zugrundeliegenden Sache. Besondere Verhaltensweisen, welche die\naus dem Fehlen eines Wohnsitzes in der Bundesrepublik\nabgeleitete Fluchtgefahr erhöht hätten, sind den Akten\nnicht zu entnehmen. Schließlich kann eine ihm zuzurechnende vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung\nder Strafverfolgungsmaßnahmen auch nicht in der Tatbegehung gesehen werden, weil diese nicht bindend festgestellt ist. Die Revision hätte ... auch mit der Rüge\nfehlerhafter Ablehnung eines Beweisamtrages Erfolg gehabt. ...\n\nEine Versagung der Entschädigung nach S$S 6 Abs. 1Nr. 2\nStrEG kommt nicht in Betracht. Diese Vorschrift setzt\n\n34\n\neine gerichtliche Schuldfeststellung voraus, weil allein in diesem Fall die Verurteilung nur an dem Verfahrenshindernis scheitert (BGHSt 29, 168). Die Schuldfeststellung durch das Landgericht ist, wie oben ausgeführt, nicht bindend.\"\n\nHerdegen Müller Maier\n\nNiemöller Gollwitzer","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1989-03-03/2-str-564-88","cited_norms":[{"jurabk":"StrEG","ref":"§ 5","ref_norm":"5","n":1},{"jurabk":"StrEG","ref":"§ 6","ref_norm":"6","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1989-03-03/2-str-564-88","retrieved":"2026-08-21 23:21:32.676955+00:00"},"card":{"id":"bgh/1989-03-03/2-str-564-88","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. Strafsenat","date":"1989-03-03","dockets":["2 StR 564/88"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 03.03.1989 – 2 StR 564/88","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1989-03-03/2-str-564-88","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":null,"tenor_status":"not_marked","cited_norms":[{"id":"StrEG/5","law":"StrEG","abbreviation":"StrEG","ref":"5","label":"§ 5 StrEG","mentions":1},{"id":"StrEG/6","law":"StrEG","abbreviation":"StrEG","ref":"6","label":"§ 6 StrEG","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-08-21T23:21:32.676955+00:00","text_quality":"ocr","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}