{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"1986-10-23","aktenzeichen":"2 StR 528/86","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"78\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\n2 StR 528/86 BESCHLUSS\nIr\n\nin der Strafsache\ngegen\n\ndie Altenpflegerin Ulrike WER zus Dyki,\ngeboren am EB 955 in 5,\n\nwegen schweren Raubes\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am\n23. Oktober 1986 gemäß § 349 Abs. 2 bis 4 StPO\nbeschlossen:\n\nAuf die Revision der Angeklagten wird\ndas Urteil des Landgerichts Trier vom\n26. Mai 1986, soweit es sie betrifft,\nim Strafausspruch mit den zugehörigen\nFeststellungen aufgehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache\nzu neuer Verhandlung und Entscheidung,\nauch über die Kosten des Rechtsmittels,\nan eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nDie weitergehende Revision der Angeklagten wird verworfen,\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat die Angeklagte wegen schweren\nRaubes zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Ihr Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ist\nim Sinne von § 349 Abs. 2 StPO unbegründet, soweit es\nsich gegen den Schuldspruch richtet. Der Strafausspruch\nkann jedoch nicht bestehenbleiben.\n\nDie im Jahre 1955 geborene Angeklagte ist schwer\nkrank. Sie leidet seit ihrem 10. Lebensjahr an Diabetes,\nAnl#ßlich einer stationären Behandlung ergab sich an\n17. Oktober 1985 folgender Befund:\n\n[\nIN\nI\n\n\"Disbetes mellitus, diabetische Nephropathien\n(Kimmelstil-Wilson) mit peripheren Öcenen,\ntoxische Hepatopathie, Cholezystolithiasis,\nAnämie, Hyperlipoproteinänie\",\n\nDie Nieren der Angeklagten arbeiten nur noch zu 20 %\nSie wird auf eine Dialyse und/oder Nierentransplantation angewiesen sein, Im Krankenhaus wurde ihr erklärt, sie habe nur noch eine Lebenserwartung von etwa\ndrei Jahren.\n\nDas Landgericht hat die Annahme eines minder\nschweren Falles gemäß § 250 Abs, 2 StGB verneint. Es\nwertet die Tat der Angeklagten als typischen Fall eines\nBankraubes unter Einsatz einer scharfen Waffe. Ihr\nHauptstreben habe darin bestanden, an Geld zu gelangen,\num sich wieder eine Existenz aufbauen zu können, Der\nGedanke, Gela für eine Nierentransplantation zu beschaffen, sei nur ein \"Hintergedanke!\" gewesen, da sie sich\nnicht in einer akuten Lebensgefahr befunden habe und\neine entsprechende Behandlung noch nicht erforderlich\ngewesen sei. Auch angesichts der nur erheblich verninderten Schuldfähigkeit der Angeklagten liege ein minder\nschwerer Fall nicht vor.\n\nDen kann nicht gefolgt werden,\n\nDie Strafkammer hebt bei der Prüfung der Trage, ob\nein minder schwerer Fall nach § 250 Abs. 2 StGB vorliegt,\nhier zu sehr auf die Schwere der Tat als solche ab und\nstellt ihr lediglich die verminderte Schuldfähigkeit der\nAngeklagten als Strafmilderungsgrund gegenüber, Wesentliche andere Strafmilderungsgründe erörtert sie nur bei\nder Strafzumessung im engeren Sinne, dort wird auch ausgeführt, daß die Angeklagte nicht vorbestraft ist, sich\nin einer persönlichen und wirtschaftlichen, durch den\n\n- u 78\n\nschlechten Gesundheitszustand mit hervorgerufenen\nNotlage befand und nach der Tat ein Geständnis abgelegt hat.\n\nVor allem ist jedoch zu beanstanden, daß sich\ndie Strafkammer nicht damit auseinandergesetzt hat,\nwelche Wirkungen von der Strafe für das künftige Leben der Angeklagten zu erwarten sind. Dazu bestand\nhier besonders Anlaß, weil die Angeklagte nach ihren\nnicht widerlegten Angaben nur noch eine kurze Lebenserwartung hat. Diesen Umstand hätte das Landgericht vor\nallem unter dem Gesichtspunkt berücksichtigen müssen,\ndaß in solchen Fällen die Strafe den Verurteilten besonders hart trifft und deshalb ein Ausgleich der\nSchuld möglicherweise auch noch durch eine geringere,\ndem Strafrahmen des § 250 Abs. ? StcB zu entnehmende\nStrafe erreicht werden kann.\n\nNach allem ist das angefochtene Urteil im Strafausspruch aufzuheben.\n\nHerdegen Meyer Maier\nTheune Gollwitzer","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1986-10-23/2-str-528-86","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 250","ref_norm":"250","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1986-10-23/2-str-528-86","retrieved":"2026-08-21 23:20:57.378457+00:00"},"card":{"id":"bgh/1986-10-23/2-str-528-86","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. 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