{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"1983-06-29","aktenzeichen":"2 StR 854/82","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"ARF\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\n2 StR 854/82 BESCHLUSS\n/9 (9) in der Strafsache\ngegen\nAgnes C GEB geborene ro zus CORE\n\ngeboren am EEE 1955 in Tamm.\n\nwegen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz\n\nALF\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29, Juni 1983\n\ngemäß § 349 Abs. 2 bis 4 StPO beschlossen:\n\n1. Auf die Revision der Angeklagten wird\ndas Urteil des Landgerichts Frankfurt\nam Main vom 4. September 1981 mit den\nzugehörigen Feststellungen aufgehoben\n\na) im Ausspruch über die wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Kokain\n(Fall III) gegen sie verhängte Freiheitsstrafe,\n\nb) im Gesamtstrafenausspruch.\n\n2. In diesem Umfang wird die Sache zu\nneuer Verhandlung und Entscheidung,\nauch über die Kosten des Rechtsmittels,\nan eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\n3, Die weitergehende Revision wird\nverworfen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht wertet die Beihilfe der Angeklagten\n\nschon allein deswegen als besonders schweren Fall, weil\n\nsie die Umstände, welche dem Haupttäter erschwerend anzulasten waren, gekannt habe. Das Gewicht der Beihilfehand-\n\n- 3 -\n\nlung selbst, nämlich ihre \"geringe Aktivität\", sowie die\nUmstände, daß sie bisher nicht bestraft wurde, in hohem\nMaße von dem Haupttäter abhängig war, lediglich auf seine\nAnweisung handelte und nicht wagte, ihre Beziehung zu ihm\ndurch die Ablehnung seines Ansinnens zu gefährden, werden\nnur innerhalb des verschärften Strafrahmens berücksichtigt.\nDas ist fehlerhaft. Die Gesamtbewertung hätte bereits\nbei der Auswahl des Strafrahmens erfolgen müssen (vgl. BGH,\nBeschluß vom 3. Juli 1981 - 2 StR 268/81). Dieser Fehler führt\nzur Aufhebung der im Falle III wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Kokain verhängten Einzelstrafe und des Gesamtstrafenausspruchs.\n\nIm übrigen hat die Überprüfung des angefochtenen\nUrteils keinen die Angeklagte beschwerenden Rechtsfehler\nergeben (§ 349 Abs. 2 StPO).\n\nMösl Maier Theune\n\nNiemöller Gollwitzer","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1983-06-29/2-str-854-82","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1983-06-29/2-str-854-82","retrieved":"2026-10-24 16:48:09.634301+00:00"},"card":{"id":"bgh/1983-06-29/2-str-854-82","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. Strafsenat","date":"1983-06-29","dockets":["2 StR 854/82"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 29.06.1983 – 2 StR 854/82","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1983-06-29/2-str-854-82","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"1. Auf die Revision der Angeklagten wird\ndas Urteil des Landgerichts Frankfurt\nam Main vom 4. September 1981 mit den\nzugehörigen Feststellungen aufgehoben\n\na) im Ausspruch über die wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Kokain\n(Fall III) gegen sie verhängte Freiheitsstrafe,\n\nb) im Gesamtstrafenausspruch.\n\n2. In diesem Umfang wird die Sache zu\nneuer Verhandlung und Entscheidung,\nauch über die Kosten des Rechtsmittels,\nan eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\n3, Die weitergehende Revision wird\nverworfen.","basis":"court_formula","source":null,"text_quality":"ocr"},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T16:48:09.634301+00:00","text_quality":"ocr","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}