{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"1983-05-25","aktenzeichen":"2 StR 245/83","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n2 StR 245/83 BESCHLUSS\n/ S. 5 g) in der Strafsache\ngegen\n\nden Baggerfahrer Karl-Heinz G GEB aus cB-Ce-\n\nDEEEENEB, geboren am EB 1959 in Cup. zur\n\nZeit in Untersuchungshaft,\n\nwegen Raubes\n\nDer 2, Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am\n25. Mai 1983 gemäß § 349 Abs. 4 StPO beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts Darmstadt vom\n\n7. Januar 1983 mit den Feststellungen aufgehoben.\n\nDie Sache wird zu neuer Verhandlung und\nEntscheidung, auch über die Kosten des\nRechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nGründe?!\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Raubes zu\neiner Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten\nverurteilt. Seine auf die Verletzung sachlichen Rechts\ngestützte Rüge hat Erfolg.\n\nNach den Urteilsfeststellungen hatte der Angeklagte\neine Fußgängerin angefallen. Die Strafkammer hält es für\nmöglich, daß er dabei ausschließlich in sexueller Absicht gehandelt hatte.\n\nDie Frau \"fiel... infolge des tätlichen Angriffs\nhin, dabei fiel ihr die Handtasche, die sie an einem\nRiemen über der Schulter trug, zu Boden. Spätestens in\n\ndiesem Augenblick faßte der Angeklagte den Entschluß,\ndie durch seine Gewaltanwendung entstandene Lage auszunutzen, und nahm die Tasche an sich, in der Absicht, sie\nauf für ihn brauchbare Gegenstände zu durchsuchen\" (UA\nBl. 4).\n\nDie Strafkammer hat die in § 249 Abs. 1 StGB vorausgesetzte Gewaltanwendung darin gesehen, daß der Angeklagte\n\"jedenfalls in dem Zeitpunkt, als die Tasche zu Boden fiel,\nden Entschluß faßte, die durch seinen Angriff auf die\nZeugin entstandene Lage auszunutzen und die Tasche wegzunehmen\" (UA Bl. 5).\n\nDiese Ausführungen ergeben nicht, daß im Augenblick,\nals der Angeklagte den Wegnahmeentschluß faßte, die\nGewaltanwendung noch angedauert oder als aktuelle Drohung\nerneuter Gewaltanwendung weitergewirkt hätte. Damit ist\ndas Merkmal der Wegnahme \"mit Gewalt\" nicht festgestellt\n(vgl. BGH NStZ 1982, 380 mit weiteren Nachweisen; BGH,\nBeschluß vom 25. April 1983 - 3 StR 110/83).\n\nDer Senat verweist die Sache an das Landgericht zurück, da nicht auszuschließen ist, daß die fehlenden Fest-\n\nstellungen in einer neuen Hauptverhandlung nachgeholt\nwerden können. |\n\nMösl . Müller Meyer\n\nMaier Gollwitzer","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1983-05-25/2-str-245-83","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 249","ref_norm":"249","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1983-05-25/2-str-245-83","retrieved":"2026-08-21 23:20:01.715788+00:00"},"card":{"id":"bgh/1983-05-25/2-str-245-83","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. Strafsenat","date":"1983-05-25","dockets":["2 StR 245/83"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 25.05.1983 – 2 StR 245/83","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1983-05-25/2-str-245-83","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Auf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts Darmstadt vom\n\n7. Januar 1983 mit den Feststellungen aufgehoben.\n\nDie Sache wird zu neuer Verhandlung und\nEntscheidung, auch über die Kosten des\nRechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.","basis":"court_formula","source":null,"text_quality":"ocr"},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StGB/249","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"249","label":"§ 249 StGB","mentions":1},{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-08-21T23:20:01.715788+00:00","text_quality":"ocr","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}