{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"1982-12-17","aktenzeichen":"2 StR 467/82","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n2 StR 467/82 BESCHLUSS\nIF ii, : in der Strafsache\ngegen\n\nden selbständigen Fahrschullehrer Gerd DB mu\n\nLip, geboren am EEE 1937 in SCHE,\n\nwegen Vergewaltigung u.a.\n\nPET\n\naus\n\nMEZ\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Dezember 1982 gemäß § 349 Abs. 4 StPO beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird\ndas Urteil des Landgerichts Limburg vom\n22. März 1982 mit den Feststellungen aufgehoben,\n\nDie Sache wird zu neuer Verhandlung und\nEntscheidung, auch über die Kosten des\nRechtsmittels, an eine andere Strafkammer\ndes Landgerichts zurückverwiesen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Entführung gegen den Willen der Entführten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt\nund deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.\n\nDie Revision des Angeklagten rügt die Verletzung förnlichen und sachlichen Rechts.\n\nDas Rechtsmittel hat mit einer Verfahrensbeschwerde\nErfolg. Das Landgericht hat Hilfsbeweisamträge der Verteidigung zum Aufbewahrungsort der sichergestellten Wolldecke und\nzur Herkunft eines roten Flecks am Arm der Nebenklägerin in\nden Urteilsgründen (UA S. 19) mit der - nicht weiter erläuterten - Begründung abgelehnt, die unter Beweis gestellten\n\nTatsachen seien für die Entscheidung ohne Bedeutung. Das genügte hier nicht. Vielmehr hätte sich das Landgericht - gerade auch im Hinblick auf die Besonderheiten der Beweislage\nim vorliegenden Fall - mit den unter Beweis gestellten Behauptungen auseinandersetzen und darlegen müssen, aus welchen Erwägungen es die behaupteten Tatsachen für unerheblich erachtete,. Daran fehlt es. Dieser Rechtsfehler führt\nzur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung der\nSache.\n\nDie Strafzumessungsgründe des aufgehobenen Urteils\ngeben im übrigen Anlaß zu folgendem Hinweis: es ist rechtsfehlerhaft, bei der Bemessung der Strafe Milderungsgründe\ndeshalb außer Betracht zu lassen, weil sie bereits zur Annahme eines minder schweren Falles geführt haben. § 50 StGB\nenthält kein umfassendes Doppelverwertungsverbot; er gilt\n\nADS\n-L-\n\nvielmehr nur für die dort ausdrücklich geregelten Fälle\n\nder Milderungsgründe nach § 49 StGB und untersagt innerhalb\ndieses Anwendungsbereichs lediglich eine nochmalige Herabsetzung des Strafrahmens (BGHSt 27, 298, 299; BGH, Beschlüsse\nvom 27. Oktober 1981 - 1 StR 564/81, 1 StR 622/81 - und\n\n12. November 1982 - 2 StR 684/82 -).\n\nMösl Müller Meyer\n\nTheune Niemöller","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1982-12-17/2-str-467-82","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 49","ref_norm":"49","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 50","ref_norm":"50","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1982-12-17/2-str-467-82","retrieved":"2026-08-21 23:19:52.998926+00:00"},"card":{"id":"bgh/1982-12-17/2-str-467-82","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. Strafsenat","date":"1982-12-17","dockets":["2 StR 467/82"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 17.12.1982 – 2 StR 467/82","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1982-12-17/2-str-467-82","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Auf die Revision des Angeklagten wird\ndas Urteil des Landgerichts Limburg vom\n22. März 1982 mit den Feststellungen aufgehoben,\n\nDie Sache wird zu neuer Verhandlung und\nEntscheidung, auch über die Kosten des\nRechtsmittels, an eine andere Strafkammer\ndes Landgerichts zurückverwiesen.","basis":"court_formula","source":null,"text_quality":"ocr"},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StGB/49","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"49","label":"§ 49 StGB","mentions":1},{"id":"StGB/50","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"50","label":"§ 50 StGB","mentions":1},{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-08-21T23:19:52.998926+00:00","text_quality":"ocr","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}