{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"1982-06-30","aktenzeichen":"3 StR 202/82","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n3 StR 202/82 BESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Studienrat Marien Wa EB zus\nEEE, geboren an. EEE 1945 in NER /\nVer,\n\nwegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern\n\n- 2 -\n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung\ndes Beschwerdeführers und des Generalbundesanwalts am\n\n30. Juni 1982 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts Mannheim vom\n\n19. Januar 1982 im Strafausspruch mit den\nFeststellungen aufgehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu\nneuer Verhandlung und Entscheidung, auch\nüber die Kosten des Rechtsmittels, an eine\nandere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nDie weitergehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen\nMißbrauchs eines schutzbefohlenen Kindes zu einem Jahr\nFreiheitsstrafe verurteilt und die Strafvollstreckung\nzur Bewährung ausgesetzt. Die Revision des Angeklagten\nbeanstandet das Verfahren und rügt die Verletzung sachlichen Rechts. Sie ist im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO\nunbegründet, soweit sie sich gegen den Schuldspruch\nrichtet. Jedoch kann der Strafausspruch nicht bestehen\nbleiben.\n\nZur Frage, ob ein minder schwerer Fall sexuellen\nMißbrauchs von Kindern gegeben ist, hat das Landgericht\nlediglich ausgeführt: \"Weder objektive Gründe - die vorgenommenen Manipulationen liegen keineswegs nur knapp\nüber der Erheblichkeitsschwelle - noch die Persönlichkeit des Angeklagten lassen die Tat in einem solch milden\nLicht erscheinen, daß der Strafrahmen des § 176 Abs. 1\nStGB zu hoch erscheint. Auch ist die Tat nicht auf eine\nInitiative der Geschädigten zurückzuführen \" (UA S. 38).\n\nDiese - im Hinblick auf die Besonderheiten des Einzelfalles zu knappe - Begründung, macht nicht hinreichend\ndeutlich, ob das Landgericht alle wesentlichen Umstände,\ndie nach den getroffenen Feststellungen von Bedeutung\nsein können, in seine Gesamtbetrachtung von Tat und Täter\nzur Prüfung des Vorliegens eines minderschweren Falles\neinbezogen hat (vgl. BGHSt 26, 97, 98; BGH, Beschluß vom\n21. Mai 1982 - 4 StR 194/82 - jeweils mit weiteren Nachweisen). So ist insbesondere nicht erkennbar, ob von\nder Strafkammer bei der Wahl des Strafrahmens folgende\nGesichtspunkte erwogen worden sind: erstens, daß die\nweniger als zwei Monate vor Vollendung des 14. Lebensjahres stehende Geschädigte, nachdem der Angeklagte\nwährend der Filmvorführung ihre Hand ergriffen und seinen\nArm um sie gelegt hatte und sie danach mit den anderen\nSchüilerinnen aus dem Raum gegangen war, von sich aus\nnach einiger Zeit allein zum Angeklagten in den Biologievorbereitungsraum zurückkehrte; ferner, daß der Angeklagte\nlediglich Handlungen vornahm, gegen die die Geschädigte\nsich weder körperlich noch verbal wehrte, und daß er auf\n\nihre Gegenäußerung hin davon abließ, ihre Hose zu öffnen;\nschließlich, daß das gesamte Tatgeschehen nur fünf bis zehn\nMinuten dauerte und der Angeklagte sich in der Folgezeit\nbis zur Aufdeckung der Tat der Geschädigten gegenüber\nmonatelang korrekt verhielt, als sie nicht mehr von sich\naus auf ihn zuging.\n\nDieser Sachmangel zwingt zur Aufhebung des Strafausspruchs.\n\nSchmidt Dr. Schauenburg Dr. Krauth\nDr. Gribbohm Zschockelt","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1982-06-30/3-str-202-82","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 176","ref_norm":"176","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1982-06-30/3-str-202-82","retrieved":"2026-08-21 23:19:48.360371+00:00"},"card":{"id":"bgh/1982-06-30/3-str-202-82","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"3. 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