{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1981-03-25","aktenzeichen":"1 StR 640/81","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n1 StR 640/81 BESCHLUSS\nYA\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Handelsvertreter Paul JB aus SEE,\ngeboren am EEE 195: in ne. zur Zeit in Haft,\n\nwegen räuberischer Erpressung u. a.\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung\ndes Generalbundesanwelts und des Beschwerdeführers am\n74. Januar 1982 einstimmig beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil\ndes Landgerichts München II vom 25. März 1981 mit\nden Feststellungen aufgehoben, soweit er verurteilt worden ist.\n\nDie Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine\nandere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nDer Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls durch\ndas Revisionsgericht wird abgelehnt. Die Entscheidung über diesen Antrag obliegt dem Tatgericht.\n\nGründe:\n\nDie Aufklärungsrüge, mit der dir !levision bearstendet,\ndaß kein psychologischer Sachverständiger zur Glaubwürdigkeit der Zeugin Sieglinde JOB gehört worden ist, dringt\ndurch.\n\nDie Rüge ist in zulässiger Form erhoben, da die Revision\n\ndas Beweismittel, das Beweistnema und die Umstände mitteilt,\ndie nach ihrer Meinung zur vermißten Beweiserhebung Anlaß\ngeben mußte\n\n- 3 -\n\nDie Beanstandung ist auch begründet. Zwar darf sich\nbei erwachsenen Zeugen der Tatrichter die nötige Sachkunde\nzur Beurteilung der Glaubwürdigkeit nur dann nicht zutrauen\nwenn die Beweislage wegen vorliegender Besonderheiten besonders schwierig ist (BGHSt 8, 130, 131; BGH, Urteil vom\n13. Mai 1975 - 1 StR 97/75). Das Landgericht selbst ist\njedoch von einer - insbesondere durch Auffälligkeiten\nder Zeugin JB begründeten - schwierigen Beweislage ausgegangen und hat demgemäß in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung den Landgerichtsarzt Dr. DER Facharzt\nfür Psychiatrie, als Sachverständigen und die Diplom-Psycholgn\nAU 215 sachverständige Zeugin zur Glaubwürdigkeit der\nZeugin JB gehört. Beide Auskunftspersonen haben die allgemeine Glaubwürdigkeit der Zeugin bestätigt; sie sahen sich\njedoch nicht in der Lage - Dr. BD, weil er nicht Aussagepsychologe ist, Diplom-Psychologin AB mangels entsprechender Beobachtung in der Hauptverhandlung und fehlender\nExploration - zur Glaubwürdigkeit ihrer Angaben in der Hauptverhandlung Stellung zu nehmen (UA S. 22 bis 24).\n\nDas Landgericht hat dennoch von der Einholung eines\n-weiteren- Glaubwürdigkeitsgutachters abgesehen, da Zweifel$-\nfragen aus psychiatrischer Sicht durch den Sachverständigen\nDr. DB ausgeräumt worden seien und sich sonstige\nBesonderheiten in der Person der Zeugin nicht ergeben\nhätten (UA S. 50, 51). Gegen diese Beurteilung bestehen\njedoch durchgreifende Bedenken. Aus dem landgerichtlichen\nUrteil ergibt sich, daß die Sache sowohl Eigenarten der\nFallgestaltung wie auch Besonderheiten in der Person der\nZeugin JB aufweist, die auch nach Vernehmung des Land-\n'gerichtsarztes Dr. DB und der Diplom-Psychologin\nAU die Beweisfrage als besonders schwierig erscheinen\nließen. Die Erhebung eines sich auf die spezielle Glaubwürdigkeit der Zeugin JB erstattenden Gutachtens war\ngeboten.\n\n-L-\n\nDer Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls war abzulehnen,\nda die Voraussetzung des § 126 Abs. 3 i.V.m. § 120 Abs. 1 StPO\nnicht vorliegen.\n\nRiBGH Kuhn ist wegen\nKrankheit an der Unterzeichnung gehindert.\n\nHerdegen Herdegen Ulsamer\n\nMaul Schikora","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1981-03-25/1-str-640-81","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 120","ref_norm":"120","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1981-03-25/1-str-640-81","retrieved":"2026-08-21 23:06:00.651423+00:00"},"card":{"id":"bgh/1981-03-25/1-str-640-81","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"1. 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