{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"1. Strafsenat","decided":"1980-06-03","aktenzeichen":"1 StR 194/80","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n1 StR 1S5/50 BESCHLUSS\n3le.\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Juristen Klaus Re» au: ri,\ngeboren am EEE» 1920 in mE, zur Zeit in Haft,\n\nwegen Betrugs\n\n75\n\nZr\n\nDer 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag\ndes Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 3, Juni 1980 gemäß § 349 Abs. 2, 3 und 4 Stpo\neinstimmig beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil\ndes Landgerichts München II vom 31, Oktober 1979\nin den Aussprüchen über die Gesamtstrafen mit\nden zugehörigen Feststellungen aufgehoben.\n\nIn diesen Umfang wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten\ndes Rechtsmittels, an eine andere Strafkanmner\ndes Landgerichts zurückverwiesen,\n\nDie weitergehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\nDie Revision ist offensichtlich unbegründet, soweit\nsie die Schuldsprüche und die Einzelstrafaussprtche betrifft,\nDagegen können die Aussprüche über die Gesamtstrafen nicht\nbestehen bleiben. Der Generalbundesanwalt hat hierzu ausgeführt:\n\n„Das Landgericht hat den Angeklagten unter Einbeziehung des Urteils des Landgerichts München I von\n\n15. Oktober 1976 wegen Betruges (Tatzeit: 1. Mai 1975)\nzu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und\ndrei Monaten verurteilt. Außerdem hat es eine weitere Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs\nMonaten wegen Betruges (Tatzeit: 6. Dezember 1976)\n\nund versuchten Betruges (Tatzeit: 16. November 1977)\nverhängt und dabei das Urteil des Landgerichts München II\nvom ?6. August 1978 einbezogen. Beide Gesamtstrafenbildungen sind rechtsfehlerhaft, weil der Tatrichter\nnicht berücksichtigt hat, daß bei der Verurteilung\n\ndes Angeklagten durch das Landgericht München II am\n16. August 1978 das bereits genannte Urteil des Landgerichts München I vom 15. Oktober 1976 in vollem Umfang einbezogen und deshalb eine Gesamtstrafe gebildet\nworden war. Sind nämlich zwei frühere Verurteilungen\nbereits zu einer Gesamtstrafe zusammengezogen worden,\nso kann im neuen Verfahren nur insoweit eine einheitliche Gesamtstrafe gebildet werden, als die erst jetzt\nabzuurteilenden Taten vor dem ersten Urteil begangen\nwurden; die zwischen dem ersten und dem zweiten Urteil\nbegangenen Taten sind gesondert zu behandeln, obwohl\nan sich die Voraussetzungen des § 55 StPO in bezug auf\ndas zweite Urteil bestehen (RGSt 18, 333; 24, 185; 46,\n179; BGHSt 9, 370, 383; .OLG Stuttgart NJW 1950, 316;\nOLG Celle, Nds. Rpfl. 1966, 22; Vogler LK 10. Aufl.,\n\n§ 55 Rinr. 14; Stree in Schönke/Schröder, StGB 20. Aufl.,\n§ 55 Rdnr. 17; Dreher/Tröndle, StGB 39. Aufl., § 55\nRänr. 5). |\n\nBei dieser Sachlage müssen andere als die vom Tatrichter\nangenommenen Gesamtstrafengruppen gebildet werden. Da\nvon den jetzt abgeurteilten Taten allein der Betrug\n\nvom 1. Mai 1975 vor dem Urteil des Landgerichts\n\nMünchen I vom 15. Oktober 1976 begangen worden ist,\n\nmuß demnach wegen dieser Tat unter Einbeziehung des\nUrteils des Landgerichts München II vom 16. August 1978\nund Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe eine\nneue Gesamtstrafe festgesetzt werden. Außerdem ist\n\nVi\n\nfür die im vorliegenden Verfahren abgeurteilten weiteren beiden Taten eine zusätzliche Gesamtstrafe zu\n\nbilden.*\n\nDem schließt sich der Senat an.\n\nPikart Loesdau Kuhn\nUlsamer Maul","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1980-06-03/1-str-194-80","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 55","ref_norm":"55","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1980-06-03/1-str-194-80","retrieved":"2026-10-24 16:47:01.947629+00:00"},"card":{"id":"bgh/1980-06-03/1-str-194-80","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"1. 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