{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"1979-04-18","aktenzeichen":"2 StR 72/79","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"©\n+?\nN >\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nIM NAMEN DES VOLKES\n\n2 StR 72/79 URTEIL\nLas\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Lageristen Kurt PD zus VEEEEEEEE, dort\ngeboren am EEE 1951, zur Zeit in Strafhaft in anderer Sache,\n\nwegen räuberischer Erpressung u.a.\n\n-2- Zt\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der\nSitzung vom 18. April 1979, an der teilgenommen haben:\n\nVorsitzender Richter am Bundesgerichtshof\nSchumacher,\ndie Richter am Bundesgerichtshof\nProf. Dr. Willms\nKirchhof\nDr. Meyer\nB. Maier\nals beisitzende Richter,\n\nStaatsanwalt Dr. EB\n\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\n\nJustizangestellte EEE\n\nals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkannt:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts in Darmstadt vom\n5. Dezember 1978 mit den Feststellungen\naufgehoben.\n\nDie Sache wird zu neuer Verhandlung und\nEntscheidung, auch über die Kosten des\nRechtsmittels, an eine andere Strafkanm-\n\nmer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nVon Rechts wegen\n\nGründe:\n\nDie Strafkammer hat den Angeklagten wegen räuberischer\nErpressung und wegen sexueller Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat mit der Sachbeschwerde Erfolg.\n\n- 3 -\n\nNach den Urteilsfeststellungen diente das gesamte\nVorgehen des Angeklagten gegenüber der Mitfahrerin dem\nZiel, von ihr Geld zu erpressen. Das gilt außer für die\nfortwährende Drohung mit der Pistole und die Fahrt an\neinen unbelebten Ort auch für die vom Angeklagten dort\nvorgenommenen sexuellen Nötigungshandlungen, mit denen\ner die zur Überwindung seiner Unbeholfenheit beim Gelderpressen erforderliche Zeit gewinnen (UA S. 5, 9 unten)\nund vorhandene Hemmungen abbauen (UA S. 8, 9) wollte und\nkonnte. Daß er mit der sexuellen Nötigung zugleich geschlechtliche Befriedigung gesucht und den Entschluß zu\ndiesen Handlungen erst nach dem Entschluß zur Erpressung\ngefaßt hat, ändert daran nichts. Überdies hat der Angeklagte dabei die zuvor ausschließlich zur Erpressung angewandten Drohungen und erzeugten Angstzustände weiterhin\nmit zu dem erwähnten Zweck aufrechterhalten und vertieft.\nBei dieser Sachlage hat der Angeklagte entgegen der Auffassung der Strafkammer die sexuelle Nötigung nicht nur\ngelegentlich der - richtig: schweren - räuberischen Erpresung, sondern als Teil derselben tateinheitlich mit\nihr begangen (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1978 - 4 StR\n582/78 -; Beschlüsse vom 16. Dezember 1975 - 5 StR 672/75 -;\nvom 30. November 1977 - 3 StR 447/77 -; vom 19. September\n1978 - 5 StR 550/78 -).\n\nInsoweit könnte der Senat unter Aufhebung nur des\nStrafausspruchs den Schuldspruch von sich aus berichtigen.\nDa jedoch das Verhalten des Angeklagten möglicherweise - tateinheitlich mit schwerer räuberischer Erpressung und sexuellt\n\nu Fr\n\nNötigung - auch die Tatbestände des Autostraßenraubs\ngemäß § 316 a StGB (vgl. BGHSt 13, 27; 15, 322) sowie\n\nder versuchten und nicht freiwillig aufgegebenen Vergewaltigung gemäß §§ 177, 23 StGB erfüllt, der Angeklagte\ndarauf aber noch nicht hingewiesen wurde, muß der Schuldspruch mitaufgehoben werden.\n\nSchumacher Willms Kirchhof\n\nMeyer Maier","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1979-04-18/2-str-72-79","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 23","ref_norm":"23","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 177","ref_norm":"177","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 316a","ref_norm":"316a","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1979-04-18/2-str-72-79","retrieved":"2026-08-21 23:18:59.131107+00:00"},"card":{"id":"bgh/1979-04-18/2-str-72-79","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. 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