{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1978-01-17","aktenzeichen":"5 StR 801/77","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"ar\n\n5 StR 801/77\n(alt: 5 StR 269/76)\n\nA AR\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Stahl- und Eisenformer, Fotografen und Gastwirt\n\nLothar C ED zu: oc - Tamm,\ngeboren an. 1934 in Mom.\n\nzur Zeit in Untersuchungshaft,\n\nwegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern u.a.\n\n-2-\n\nDer 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach\nAnhörung des Generalbundesanwalts am 17.Januar 1978\neinstimmig beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts in Oldenburg (Oldb.)\nvom 25.März 1977 nach § 349 Abs.4 StPO dahin\nabgeändert, daß auch die vom 5.Mai 1976 bis\nzum 25.März 1977 erlittene Untersuchungshaft\nauf die Strafe angerechnet wird.\n\nDie notwendigen Auslagen des Angeklagten\nfür seine auf die Anrechnung der Untersuchungshaft beschränkte Revision trägt\ndie Landeskasse.\n\n2. Die gegen die Kostenentscheidung im Urteil\ndes Landgerichts in Oldenburg (Oldb.) vom\n25.März 1977 gerichtete sofortige Beschwerde\ndes Angeklagten wird auf seine Kosten verworfen.\n\nGründe\n\n4, Die wirksam auf die Frage der Anrechnung unter-\n]ittener Untersuchungshaft beschränkte Revision hat Erfolg.\nDas Landgericht begründet die Nichtanrechnung eines Teiles\nder Untersuchungshaft damit, daß der Angeklagte versucht\nhabe, Zeugen zu falschen Aussagen zu bestimmen, sowie mit\n‘seiner in der Hauptverhandlung gezeigten Feindseligkeit\ngegen Belastungszeugen (UA S.73 f). Das genügt nicht den\nAnforderungen des § 51 Abs.1 Satz 2 StGB. Aus den Urteilsgründen geht nicht hervor, daß der Angeklagte bezweckt hat,\ndie Untersuchungshaft zu verlängern oder das Verfahren zu\n\n-3-\n\nverschleppen (vgl. BGHSt 23,306,307 f); eine solche\nAbsicht des Angeklagten liegt auch nach den Umständen\nnicht nahe. Die Nichtanrechnung der Untersuchungshaft\nnach § 51 Abs.1 Satz 2 StGB kann nicht allein damit gerechtfertigt werden, daß der Angeklagte in unlauterer\nWeise auf Zeugen eingewirkt hat. Da eine weitere Aufklärung keine zusätzlichen Erkenntnisse im Hinblick auf\ndie Anwendung des § 51 Abs.1 Satz 2 StGB verspricht, entscheidet der Senat über die Anrechnung der Untersuchungshaft selbst.\n\n2. Die gegen die Kostenentscheidung des angefochtenen\nUrteils gerichtete sofortige Beschwerde ist unbegründet.\nDas Landgericht hat dem Angeklagten die Kosten der Revision\nin vollem Umfang auferlegt. Das ist nicht rechtsfehlerhaft.\nWegen der Taten, die Gegenstand des angefochtenen Urteils\nsind, sowie wegen einer weiteren Tat, hinsichtlich deren\nder Angeklagte jetzt freigesprochen worden ist, war mit\nUrteil vom 17.Dezember 1975 eine Gesamtfreiheitsstrafe\nvon vier Jahren verhängt worden. Nachdem der Senat das\nUrteil vom 17.Dezember 1975 auf eine Verfahrensrüge des\nAngeklagten aufgehoben hatte, hat das Landgericht mit dem\njetzt angefochtenen Urteil erneut auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren erkannt. Demnach hatte die Revision\n\nh-\n\ngegen das ältere Urteil im Ergebnis keinen Erfolg\n(§ 473 Abs.1 StPO). Daß der neuen Gesamtfreiheitsstrafe eine geringere Zahl von Einzelstrafen zugrunde\nliegt als der alten, ändert an diesem Ergebnis nichts.\n\nDie Entscheidung entspricht dem Antrag des\nGeneralbundesanwalts.\n\nHerrmann Schmidt Fleischmann\n\ney\n\nFuhrmann Horstkotte\n\nir»","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1978-01-17/5-str-801-77","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 51","ref_norm":"51","n":3},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 473","ref_norm":"473","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1978-01-17/5-str-801-77","retrieved":"2026-08-21 23:18:39.985397+00:00"},"card":{"id":"bgh/1978-01-17/5-str-801-77","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"5. 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