{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"1978-01-13","aktenzeichen":"2 StR 715/77","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"O6)\n11\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\n2 StR 715/77 BESCHLUSS\nAr ?E\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Arbeiter Horst FT EEE zu: WerzEEmEED,\ngeboren am EEE 1935 ir CaEEEEED.\n\nwegen Beischlafs zwischen Verwandten u.a.\n\nAT\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am\n13. Januar 1978 gemäß § 349 Abs. 2 bis 4 StPO\nbeschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird\ndas Urteil des Landgerichts in Kassel\nvom 2. September 1977\n\n1. dahin geändert, daß die Verurteilung wegen tateinheitlich\nbegangenen sexuellen Mißbrauchs\nvon Kindern wegfällt,\n\n2. im Strafausspruch mit den Feststellungen aufgehoben.\n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu\nneuer Verhandlung und Entscheidung, auch\nüber die Kosten des Rechtsmittels, an eine\nandere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nDie weitergehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen fortgesetzten Beischlafs zwischen Verwandten in Tateinheit mit\nsexuellem Mißbrauch von Kindern in minderschweren Fällen\nund sexuellem Mißbrauch von Schutzbefohlenen zu einer\nFreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Seine Revision hat teilweise Erfolg.\n\n- 3 -\n\nDie Überprüfung des Schuldspruchs ergibt Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Da seine Tochter\n\nAnita am GB 1371 vierzehn Jahre alt wurde,\n\nwar der sexuelle Mißbrauch des Kindes mit dem Ablauf\n\ndes EEE 1971 beendet. Die Strafverfolgung\nwegen dieser Tat ist verjährt. Mit der Neufassung des\n\n§ 176 StGB durch Art. 1 Nr. 16 des Vierten Gesetzes\n\nzur Reform des Strafrechts vom 23. November 1973 (BGBl I\n1725) ist die für den Regelfall angedrohte Mindeststrafe\nauf sechs Monate herabgesetzt worden. Damit war diese\nStraftat nur mehr ein Vergehen und unterlag nach § 67\nAbs. 2 StGB aF einer Verjährungsfrist von fünf Jahren,\ndie kürzer ist als die in § 78 Abs. 3 Nr. 3 StGB 1975\nbestimmte Frist. Gemäß Art. 309 Abs. 3 EGStGB gilt hier\ndaher die fünfjährige Verjährungsfrist. Da innerhalb\ndieser Frist keine die Verjährung nach § 68 StGB aF i.V.m.\nArt. 309 Abs. 2 EGStGB oder nach § 78 c StGB 1975 unterbrechende Handlung vorgenommen wurde, ist die Strafverfolgung wegen dieser Tat verjährt. Deshalb mußte die Verurteilung insoweit wegfallen.\n\nDer sexuelle Mißbrauch seiner Tochter Anita nach\n\n§ 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB war mit Ablauf des iD\n\n1975, der Beendigung ihres siebzehnten Lebensjahres, beendet:\n\nWann das Liebesverhältnis und damit auch das Vergehen nach\n§ 173 StGB zu Ende ging, wird im Urteil nicht genau festgestellt. Das Ende wird nur mit dem Zeitpunkt bezeichnet,\n\nin dem Anita aus dem elterlichen Haushalt auszog (UA Bl. 6),\n\nohne daß dieser genau genannt wird. Aus dem Zusammenhang\nder Urteilsgründe geht aber noch hervor, daß dies kurz vor\nder Anzeige vom 9. April 1977 geschah. Damit steht der\n\n1\n-L- 4\n\nSchuldumfang insoweit ausreichend fest. Indessen ist\nzweifelhaft, ob die Strafkammer von diesem Schuldumfang ausgegangen ist.\n\nDie Änderung und Begrenzung des Schuldspruchs haben\ndie Aufhebung des Strafausspruchs zur Folge.\n\nSchumacher willms Kirchhof\n\nMeyer Buddenberg","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1978-01-13/2-str-715-77","cited_norms":[{"jurabk":"StGBEG","ref":"Art 309","ref_norm":"309","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 78","ref_norm":"78","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 173","ref_norm":"173","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 174","ref_norm":"174","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 176","ref_norm":"176","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 78c","ref_norm":"78c","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1978-01-13/2-str-715-77","retrieved":"2026-08-21 23:18:39.824163+00:00"},"card":{"id":"bgh/1978-01-13/2-str-715-77","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. 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