{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"1977-12-08","aktenzeichen":"2 StR 631/77","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n2 _StR_631/77 BESCHLUSS\n7:12:72\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Arbeiter Dieter R EEEEEB zus ZUEEEE- \"GE:\ngeboren am EEE 1951 in ME, zur Zeit in Untersu-\n\nchungshaft,\n\nwegen Raubes mit Todesfolge\n\n75\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. Dezember 1977 gemäß § 349 Abs, 4 StPO beschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts (Schwurgerichts) in\nBonn vom 6. Juli 1977 mit den Feststellungen\naufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung\nund Entscheidung, auch über die Kosten des\nRechtsmittels, an eine andere Strafkammer\n\n(Schwurgericht) des Landgerichts zurückverwiesen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Raubes mit\nTodesfolge zu einer Freiheitsstrafe von dreizehn Jahren\nverurteilt. Seine Revision hat mit der auf eine Verletzung\nder §§ 52 Abs. 3, 63 StPO gestützten Verfahrensrüge Erfolg.\n\nAusweislich des Protokolls ist eine Belehrung der Zeugin Katharina IB, daß sie als Mutter des früheren Mitbeschuldigten Siegfried IM ein Recht zur Verweigerung des\nZeugnisses habe, unterblieben. Das Zeugnisverweigerungsrecht\nwar durch die Einstellung des Verfahrens, soweit es ihren\nSohn betraf, jedoch nicht untergegangen. Richtet sich nämlich\nein zusammenhängendes einheitliches Strafverfahren gegen mehrere Beschuldigte, steht der Zeuge aber nur zu einem von\nihnen in einem Angehörigenverhältnis nach § 52 Abs. 1 StPO,\nso ist er zur Verweigerung des Zeugnisses hinsichtlich aller\nBeschuldigten berechtigt, sofern der Sachverhalt, zu dem er\n\naussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (ständige\nRspr. z.B. BGHSt 7, 194). Dabei genügt es, daß hinsichtlich\ndesselben historischen Ereignisses gegen die in Betracht\nkommenden Personen in irgendeinem Stadium des Verfahrens\neine prozessuale Gemeinsamkeit bestanden hat (ständige\nRspr., z.B. BGH, Urteil vom 8, Januar 1965 - 2 StR 386/64 -).\nDas Zeugnisverweigerungsrecht besteht daher auch dann fort,\nwenn das Verfahren gegen den Mitbeschuldigten, dessen Angehöriger der Zeuge ist, abgetrennt (BGH bei Dallinger MDR\n1973, 902; BGH, Urteil vom 8. Januar 1965 - 2 StR 386/64 -),\nrechtskräftig abgeschlossen (RGSt 1, 207; 27, 270, 272) oder\nder Mitbeschuldigte verstorben ist (RGSt 32, 350, 351). Für\nden Fall, daß das Verfahren - wie hier - gemäß § 170 Abs. 2\nStPO eingestellt wird, kann nichts anderes gelten. Das hat\nder Senat bereits in einem Beschluß vom 26. Oktober 1977\n\n- 2 StR 440/77 - entschieden, der ebenfalls ein Urteil des\nLandgerichts in Bonn betraf.\n\nHier richtete sich das Verfahren bis zu einer Einstellung durch die Staatsanwaltschaft durch Verfügung vom\n22. April 1977, alsobis zum Abschluß der Ermittlungen auch\ngegen den Sohn der Zeugin. Während der gesamten Zeit des\nErmittlungsverfahrens bestand daher ein einheitliches Verfahren gegen den früheren Mitbeschuldigten und jetzigen Zeugen Siegfried LWB und den Angeklagten. Die Zeugin LM\nwar daher als Angehörige des früheren Mitbeschuldigten auch im\nVerhältnis zu dem jetzigen Angeklagten zur Verweigerung des\nZeugnisses berechtigt.\n\n75\n\nDas Urteil kann auf dem geltend gemachten Verfahrens-\n\nmangel beruhen; es muß daher auf die Verfahrensrüge aufgehoben werden.\n\nSchumacher Willms Kirchhof\nMüller Buddenberg","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1977-12-08/2-str-631-77","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 63","ref_norm":"63","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 170","ref_norm":"170","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1977-12-08/2-str-631-77","retrieved":"2026-08-21 23:18:38.983820+00:00"},"card":{"id":"bgh/1977-12-08/2-str-631-77","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. 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