{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"1977-06-22","aktenzeichen":"2 StR 381/76","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"(§ 006\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n2 StR 381/76 BESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden US-Soldaten Denis TORE eu: Te 2. a,\n\ngeboren am > 1953 in Tee’ (USA), zur Zeit\nin Strafhaft,\n\nwegen Mordes u.a.\n\n2\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Juni 1977\nnach Anhörung des Generalbundesanwalts beschlossen:\n\nDer Beschluß des Senats vom 3. November 1976\n\nwird zurückgenommen. Der Beschluß vom 1. September 1976 bleibt wirksam.\n\nGründe:\n\nMit seinem Beschluß vom 3. November 1976 hatte der Senat\nin der am 6. Juli 1976 beim Landgericht in Frankfurt a. Main\neingegangenen Erklärung des Angeklagten vom i. Juli 1976 eine wirksame Zurücknahme seiner Revision gesehen und demgemäß\ndie Entscheidung über das Rechtsmittel des Angeklagten vom\n1. September 1976 für gegenstandslos erklärt.\n\nNach nochmaliger Prüfung auf die Gegenvorstellungen des\nVerteidigers hält der Senat mit Rücksicht auf das Ergebnis\nder von der Staatsanwaltschaft angestellten Ermittlungen\nüber das Zustandekommen der Äußerung hieran nicht fest.\n\nEr hat erhebliche Bedenken, ob der Angeklagte angesichts\nder Schwierigkeiten, sich sprachlich zu verständigen, und\nder besonders labilen psychischen Lage, in der er sich bei\nAbgabe der Erklärung befand, die Tragweite seiner Erklärung\nerkannt hat. Bei seinen verschiedenen widersprüchlichen und\nverworrenen Äußerungen stand immer der Wunsch im Vordergrund, mit Landsleuten zusammen in eine Haftzelle zu kommen\nund die Einzelhaft beendet zu sehen. Nachdem er einen Selbstmordversuch begangen hatte und zweimal wegen seines unberechenbaren Verhaltens in einer Beruhigungszelle untergebracht werden mußte, hätte es nahegelegen, den Verteidiger zu unterrichten und seine Rücksprache mit dem Angeklagten zur Frage der Rücknahme des Rechtsmittels zu ver-\n\n- 3 -\n\nanlassen, statt sogleich den Angeklagten selbst zu einer\neindeutigen Erklärung aufzufordern. Der Senat sieht deshalb im Anschluß an die in BGHSt 18, 257 angestellten Erwägungen die Zurücknahme des Rechtsmittels durch das\nSchreiben des Angeklagten vom 1. Juli 1976 nicht als wirksam an. Das bedeutet zugleich, daß die mit Beschluß vom\n\n1. September 1976 auf die Revision des Angeklagten ergangene\nsachliche Entscheidung möglich war und Wirksamkeit erlangt\nhat.\n\nSchumacher willms Kirchhof\nMüller Baumgarten","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1977-06-22/2-str-381-76","cited_norms":[],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1977-06-22/2-str-381-76","retrieved":"2026-08-21 23:18:34.939755+00:00"},"card":{"id":"bgh/1977-06-22/2-str-381-76","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. Strafsenat","date":"1977-06-22","dockets":["2 StR 381/76"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 22.06.1977 – 2 StR 381/76","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1977-06-22/2-str-381-76","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Der Beschluß des Senats vom 3. November 1976\n\nwird zurückgenommen. Der Beschluß vom 1. September 1976 bleibt wirksam.","basis":"court_formula","source":null,"text_quality":"ocr"},"tenor_status":"held","cited_norms":[],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-08-21T23:18:34.939755+00:00","text_quality":"ocr","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}