{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"1977-01-25","aktenzeichen":"5 StR 4/77","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"1\n5 StR 4/77\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Elektriker Karl-Heinz K > aus ze,\ndort geboren am ii 1954,\n\nzur Zeit in Untersuchungshaft,\n\nwegen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz\n\n| 73\n- 2.\n\nDer 5.Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach\nAnhörung und auf Antrag des Generalbundesanwalts gemäß\n§ 349 Abs.2 und 4 StPO am 25.Januar 1977 einstimmig\nbeschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts in Bremen vom\n8.September 1976 dahin geändert, daß der\nAngeklagte des Handeltreibens mit Herein\nin einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Steuerhinterziehung schuldig\nist.\n\nDie weitergehende Revision wird als\noffensichtlich unbegründet verworfen.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des\nRechtsmittels zu tragen.\n\nGründe\n\nNach den Feststellungen wollte der Angeklagte jedenfalls\nden größten Teil des Heroins veräußern. Er hatte bereits\neinen Teil in kleinere Portionen abgepackt, drei \"Schuß\"\nverkauft und hätte, wie das Landgericht errechnet, für die\nGesamtmenge 16.800 DM, damit einen erheblichen Gewinn erzielt. Das Landgericht sieht den Angeklagten daher mit Recht\nals \"Betäubungsmittelhändler\" an (UA S.9). Er hätte deshalb\nals solcher verurteilt werden müssen.\n\nDa der Erwerb des Heroins in Holland, die Einfuhr nach\nDeutschland und die Veräußerung von Teilmengen nur unselbständige Akte des Handeltreibens waren, gehen sie in diesem\nTatbestandsmerkmal auf (BGHSt 25,290; 1 StR 83/75 von\n8.4.1975; 2 StR 167/75 vom 6.6.1975).\n\n- 3.\n\nDer Senat kann den Schuldspruch ändern. § 265 StPO\nsteht nicht entgegen; der geständige Angeklagte hätte sich.\nnicht anders verteidigen können.\n\nDer Ausspruch über die Rechtsfolgen der Tat wird\nhierdurch nicht berührt. Das Landgericht stellt in den\nStrafzumessungserwägungen nirgends auf den Erwerb, die\nEinfuhr oder die Veräußerung ab, sondern ausschließlich\nauf den \"Handel mit Heroin\".\n\nSarstedt Schmidt Herrmann\nFuhrmann Horstkotte","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1977-01-25/5-str-4-77","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 265","ref_norm":"265","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1977-01-25/5-str-4-77","retrieved":"2026-08-21 23:18:29.146355+00:00"},"card":{"id":"bgh/1977-01-25/5-str-4-77","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"5. Strafsenat","date":"1977-01-25","dockets":["5 StR 4/77"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 25.01.1977 – 5 StR 4/77","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1977-01-25/5-str-4-77","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Auf die Revision des Angeklagten wird das\nUrteil des Landgerichts in Bremen vom\n8.September 1976 dahin geändert, daß der\nAngeklagte des Handeltreibens mit Herein\nin einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Steuerhinterziehung schuldig\nist.\n\nDie weitergehende Revision wird als\noffensichtlich unbegründet verworfen.\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des\nRechtsmittels zu tragen.","basis":"court_formula","source":null,"text_quality":"ocr"},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StPO/265","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"265","label":"§ 265 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-08-21T23:18:29.146355+00:00","text_quality":"ocr","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}