{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"1977-01-19","aktenzeichen":"2 StR 722/76","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"Ydi\n009\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nIM NAMEN DES VOLKES\n\n2 StR 722/76 URTEIL\n\nNoAR\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Drahtzieher Manfred 5 EB aus Ei, dort\ngeboren am Ep 19:5,\n\nwegen räuberischer Erpressung\n\nAV\n\nDer 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 19. Januar 1977, an der teilgenommen haben:\n\nRichter am Bundesgerichtshof\nProf. Dr. Willms\nals Vorsitzender,\n\ndie Richter am Bundesgerichtshof\nDr. Müller\nBaumgarten\nDr. Meyer\nBuddenberg\nals beisitzende Richter,\n\nRichter am Landgericht Dr. EEE\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\n\nJustizangestellte EB\nals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkannt:\n\nDie Revision der Staatsanwaltschaft gegen\ndas Urteil des Landgerichts in Köln vom\n\n1. Juli 1976 wird verworfen. Die Staatskasse\nhat die Kosten des Rechtsmittels und die dem\nAngeklagten insofern entstandenen notwendigen\nAuslagen zu tragen.\n\nVon Rechts wegen\n\nBA\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten Sean von der\nAnklage der gemeinschaftlichen räuberischen Erpressung\nfreigesprochen, da seine Einlassung, er sei an der Tat nicht\nbeteiligt gewesen, trotz Vorliegens schwerwiegender Indizien\n\"nicht sicher zu widerlegen\" sei (UA S. 13).\n\nDie Staatsanwaltschaft wendet sich mit der Sachrüge\ngegen den Freispruch. Das vom Generalbundesanwalt vertretene\nRechtsmittel bleibt ohne Erfolg.\n\nEs muß grundsätzlich dem Tatgericht überlassen bleiben,\nauf welchem Wege und unter welchen Voraussetzungen es zu\nbestimmten Schlußfolgerungen und einer bestimmten Überzeugung gelangt (BGHSt 10, 208, 210; BGH, Urt. vom 27. April\n1976 - 1 StR 90/76 -). Nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen\nhat es darüber zu entscheiden, ob die den Angeklagten belastenden Umstände dazu ausreichen, seine Täterschaft zweifelsfrei zu bejahen. Das Revisionsgericht kann nur prüfen,\nob die in diesem Zusammenhang angestellten Erwägungen des\nTatgerichts sich im Rahmen der Lebenserfahrung bewegen und\ndenkgesetzlich möglich, umfassend und widerspruchsfrei sind.\nInsoweit hat die Revision durchgreifende Mängel der Beweis-\n\nwürdigung der Kammer im Falle des Angeklagten SB nicht\ndargetan.\n\nDie Kammer hat alle gegen den Angeklagten sprechenden\nBeweisanzeichen erörtert und sie nach eingehender Würdigung\nund Abwägung auch in ihrem Zusammenhang nicht als ausreichend befunden, ihr die volle Überzeugung an der Mittäterschaft des Angeklagten zu vermitteln und sie auf dieser Grund-\n\nlage zu einer Schuldfeststellung zu zwingen. Das ist ein\nErgebnis der in ihre tatrichterliche Verantwortung gelegten freien Beweiswürdigung, das das Revisionsgericht hinnehmen muß.\n\nWillms Müller Baumgarten\n\nMeyer Buddenberg","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1977-01-19/2-str-722-76","cited_norms":[],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1977-01-19/2-str-722-76","retrieved":"2026-08-21 23:18:29.033159+00:00"},"card":{"id":"bgh/1977-01-19/2-str-722-76","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. Strafsenat","date":"1977-01-19","dockets":["2 StR 722/76"],"decision_type":"Urteil","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Urteil vom 19.01.1977 – 2 StR 722/76","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1977-01-19/2-str-722-76","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen\ndas Urteil des Landgerichts in Köln vom\n\n1. Juli 1976 wird verworfen. Die Staatskasse\nhat die Kosten des Rechtsmittels und die dem\nAngeklagten insofern entstandenen notwendigen\nAuslagen zu tragen.","basis":"court_formula","source":null,"text_quality":"ocr"},"tenor_status":"held","cited_norms":[],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-08-21T23:18:29.033159+00:00","text_quality":"ocr","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}