{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"1965-12-21","aktenzeichen":"2 StR 485/65","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n2_StR_485/65\n\nBESCHLUSS\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nden Arbeiter Willi Hol :; ohne festen \\ohnsitz,\n\ngschboren am BD 9335 in Sb, zur Zeit in Unter-\n\nsuchungshaft,\n\nwegen schveren Diebstahls im Rückfall u.a.\n\n2 Fam,\n\nDer 2, Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach\nAnhörung des Generalbundesanvalts in der Sitzung von\n21. Dezember 1965 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO einstimmig\nbeschlossen:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil\n@cs Landgerichts in Düsseldorf vom 2. Juni 1965\n\nit den Feststellungen aufgehoben, soweit er wegen\ne\n\nFa}\n\ngevrerbsmäßiger Hehlerei verurteilt worden ist,\nferner im Gesamtstrafausspruch.\n\nIn diesem Unfang wird die Sache zu neuer Verhandlung\nund Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an cine andere Straikanmer des Iandgerichsys\nzuriletverviissen.\n\nERW}\n\nDie weitergehende Revision wird verworfen.\n\neründe:\n\nDie Strafkammer hat den Angeklagten als gefährlichen\nGewohnheitsverbrecher wegen schweren Diebstahls im Rückfall\nin vier Fällen und wegen gewerbsmäßiger Hchlerci zu cincr\nGesamtstrafe von vier Jahren und sechs Honaten Zuchthaus\nverurteilt.\n\nScine Revision ist begründet, soweit er wegen gewerlbsmäßiger Hehlerei verurteilt worden ist, Nach den Urteilsfeststellungen besteht der erhebliche Verdacht, daß der\nAngeklagte die in seinem Besitz gefundenen sechs verschicdenen Bigentümern gehörenden Gegenstände selbst gestohlen hat.\n\nDie Strafkaemmer hält nur den sicheren Nachvwcis dafür\nnicht gegeben. Sie ist, wie den Urteil entnomnen werden\n\nkann, davon überzeugt, daß der Angeklagte entieder selkst\n\nder Dicb war oder die Gegenstände vom Dicb mit lIchlervorsatz an sich gebracht hat. In Wirklichkeit liegt daher cine\nverdeckte Wahlfeststellung vor. Eine Wahlfeststellung zwischen - gewerbsmäßiger - Hchlerei einerseits und einen\n\n- schweren - Diebstahl oder mehreren - schweren - Diebstählen andererseits ist zulässig (BGH Urteil von 2. Novcuber\n1965 - 5 StR 421/65). Trotzdem kann der Scnat den Schuldspruch nicht richtigstellen, wcil zu den einzelnen Dichstählen, insbesondere zu der Art der Begehung, nichts Ülühcres\nfostgestellt worden ist. Nach dem Urteilsinhalt könnten\ninsoweit einfache aber auch schwerc Dichstähle gegeben sein.\n\nIm übrigen ist auch ein gewerbsnäßiges Handeln des\nAngeklagten bei der Hehlerei nicht einwandfrei dargelcst»\nGeverbsmäßig handelt cin Täter nur dann, wenn er bci Bezchung der Hchlerei die Absicht hat, durch wicderhoitce Tcgehung sich eine fortlaufende KEinnahmequclle von einiger\nDauer zu verschaffen (FGHSt 1, 383). Es genügt zwar eine\nTat, jedoch muß die Absicht, weitere Taten zu begehen, vorhanden scin.\n\nDemnach war die Verurteilung in diesen Falle aufzuheben. Damit entfällt auch die Gesamtstrafe.\n\nIm übrigen ist die Revision offensichtlich unbegründet;\ninsowcit entspricht die Entscheidung dem Antrag des Generalbundesanwalts. Daß die Verurtcilung wegen geverbsmäßiger\n\nHchlerci sich auf den übrigen Strafausspruch ausgevirkt\nhat, ist ausgeschlossen.\n\nBaldus Dotterweich Scharpenseel\n\nKirchhof Meyer\n\nu","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1965-12-21/2-str-485-65","cited_norms":[],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1965-12-21/2-str-485-65","retrieved":"2026-10-24 16:42:34.067033+00:00"},"card":{"id":"bgh/1965-12-21/2-str-485-65","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. Strafsenat","date":"1965-12-21","dockets":["2 StR 485/65"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 21.12.1965 – 2 StR 485/65","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1965-12-21/2-str-485-65","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":null,"tenor_status":"not_marked","cited_norms":[],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-24T16:42:34.067033+00:00","text_quality":"ocr","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}