{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"1955-03-08","aktenzeichen":"2 StR 526/54","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"+\n\n2 stn 526/54 | 2257 003\n\nIF\n\nIm Namen aes Volkes\n\nIn der Strafsache\ngegen\n\nden Bauhilfsarbeiter Johann W Ep aus 1. -Ce, dort\ngeboren am EB 1909, zur Zeit in Untersuchungshaft,\n\n’\n\nwegen Unzucht mit einer Abhängigen u.a.\nhet der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung\nvom 8. März 1955, an der teilgenommen haben:\n\nSenatspräsident Dr. Noericke\n\nals Vorsitzender,\nBundesrichter Dr. Dotterweich\nSundesrichter Dr. Arndt\nBundesrichter Dr. Schalscha\nBundesrichter Hoepner\n\nals beisitzende Richter,\nBundesanwalt Dr. Leg»\n\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\nJustizangestellter zn\n\nals Urkundsbeanter der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkannt:\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil\ndes Landgerichts in Mönchen-Gladbach vom 32: Juni\n1954 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache\nwird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch\nüber die Kosten des Rechtsmittels, an das Landgericht zurückverwiesen.\n\nVon Rechts wegen\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Unzucht mit\neiner Abhängigen in Tateinheit mit Unzucht mit einem Kinde\nzu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und drei Monaten\nverurteilt.\n\nDie Revision rügt die Verletzung von Vorschriften des\nVerfahrens- und des sachlichen Rechts. Sie ist begründet.\n\n1. Die Verfahrensrüge ist allerdings unzulässig, weil\nsie entgegen § 344 Abs 2 Satz 2 StPO nicht die Tatsachen\nangibt, die den verfahrensrechtlichen Mangel enthalten.\nwas sie unter Berufung auf den Grundsatz ausführt, dass\nZweifel am Beweisergebnis sich zu Gunsten des Angeklagten\nauswirken müssen, greift nur die Beweiswürdigung des Tatrichters an und entzieht sich der Nachprüfung des Revisionsgerichts.\n\n2. Dagegen hat die Sachrüge Erfolg, weil das\"Urteil\nZweifel erweckt, ob die Strafkammer § 174 Nr 1 StGB richtig ausgelegt hat. Der Angeklagte hat im Sommer 195% die\nunter 14 Jahre alte Gertrud Hol, eine voreheliche,\nnicht von ihm stammende Tochter seiner Ehefrau, als sie\naus der Schule nach Hause kam, in der ehelichen wohnung\nauf ein Sofa gelegt und mit einer Hand durch das Hosenbein\nan den Geschlechtsteil des Kindes gegriffen, das sich nicht\nwehrte. Dann kitzelte er das Kind am Geschlechtsteil und\nsteckte schliesslich einen Finger in die Scheide des\nMädchens. Bei der rechtlichen Würdigung dieses Tuns bezieht sich die Strafkammer dafür, dass das Kind dem Angeklagten im Sinne des § 174 Nr 1 StGB anvertreut war, auf\n\"das oben geschilderte Verhältnis in der Familie des Angeklagten\" (UA 4), vorher enthält das Urteil (S 2) aber nur\n\nfolgende Feststellungen: Die Ehefrau hat zwei. von Ausländern\nstammende uneheliche Kinder mit in die Ehe gebracht, darunter\nauch die acht Jahre alte Gertrud Ho a ; letztere kehrte in\nMärz 1953, nachdem sie längere Zeit im Kinderheim DE cewesen war, wieder in den Haushalt des ıngeklagten zurück. Zu\ndieser Zeit wohnten die Eheleute WEM in Rusmmiiiimmmn- om.\nDa der Angeklagte keiner geregelten Arbeit nachging, war er\nhäufig mit seiner Stieftochter allein in der Wohnung, zumal seine\nEhefrau tagsüber arbeiten ging.\n\nDiese Feststellungen reichen nicht für die Annahme aus,\n\ndass Gertrud Hos im Sinne des § 174 Nr 1 StGB der Erziehung,\nAufsicht oder Betreuung des Angeklagten anvertraut war. Sie ergeben bisher nur, dass das Kind in dem Haushalt des Angeklagten\nals seines Stiefvaters lebte. Damit ist aber nicht. dargetan,\n\ndass dem Angeklagten die Erziehung oder auch nur die Betreuung\ndes Kindes oblag (R@ DR 1945, 20 Nr 8). Eine solche Pflicht des\nStiefvaters besteht rechtlich nicht ohne weiteres; sie kann sich\naber aus seiner tatsächlichen Stellung in der Familiengemeinschaft\nergeben (BGH 3 StR 96/51 vom 29. März 1951; 4 StR 512,51 vom 4. Ok\ntober 1951). Um dies festzustellen, bedurfte es einer genaueren\nAufklärung der häuslichen Verhältnisse und der etwaigen Vervrauensstellung, die die Mutter des Kindes oder ein sonst Erziehungsberechtigter dem Angeklagten im Hinblick auf das Kind\neingeräumt haben könnte.\n\nDr. Moericke Dr. Dotterweich Dr. Arndt\nDr. Schalscha Hoepner","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1955-03-08/2-str-526-54","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 174","ref_norm":"174","n":3},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 344","ref_norm":"344","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1955-03-08/2-str-526-54","retrieved":"2026-08-21 23:12:54.796637+00:00"},"card":{"id":"bgh/1955-03-08/2-str-526-54","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. Strafsenat","date":"1955-03-08","dockets":["2 StR 526/54"],"decision_type":"Urteil","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Urteil vom 08.03.1955 – 2 StR 526/54","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1955-03-08/2-str-526-54","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil\ndes Landgerichts in Mönchen-Gladbach vom 32: Juni\n1954 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache\nwird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch\nüber die Kosten des Rechtsmittels, an das Landgericht zurückverwiesen.","basis":"court_formula","source":null,"text_quality":"ocr"},"tenor_status":"held","cited_norms":[{"id":"StGB/174","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"174","label":"§ 174 StGB","mentions":3},{"id":"StPO/344","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"344","label":"§ 344 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-08-21T23:12:54.796637+00:00","text_quality":"ocr","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}