{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"2. Strafsenat","decided":"1952-02-01","aktenzeichen":"2 StR 56/50","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"«329 05226\n\n2 StR, 56/50\n\nIm Namen des Volkes\n\nIn der Strafsache\ngegen\n\nden Schaufensterdekorateur, jetzt Schriftmaler bei der\n\nil.Reg., Hans D iiiiige , geboren an ii\n1912 in OEM: wohnhart in OMMMEEEM, am Vai\n\nwegen Verbrechens gegen die ilenschlichkeit\n\nhat der 2, Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung vom 1, Februar 1952, an der teilgenommen haben:\nBundesrichter Dr, Kirchner\nals Vorsitzender,\nBundesrichter Dr, Dotterweich\nBundesrichter \\erner\nBundesrichter Dr, Sauer\n\nBundesrichter Dr, Iudwig\nals beisitzende Richter,\n\nOberstaatsanwalt Dr. um.\nals Vertreter der Bundesanwaltschaft,\n\nJustizangestellter\nals Urkundsbsemter der Geschäftsstelle,\n\nfür Recht erkannt;\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des\nSchwurgerichts in Oldenburg vom 1, April 1950\n\n1,) dahin abgeändert, dass die Verurteilung wegen\nMenschlichkeitsverbrechens entfällt,\n\n2.) im Strafausspruch aufgehoben,\n\nSoweit das Urteil eufgekoben ist, wird die Sache zur\n\nneuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die .\nKosten des Rechtsmittels, an das Lendgericht (Strafkammer) zurückverwiesen,\n\nTm übrigen wird die Revision des Angeklagten verwor-\n\nfen,\nVon Rechts wegen\n\ntee\nee .\n\nAr\nvr %,\n\na\n\nv.s\n\n2 PIUS TOR SH .\n\n. wen - “\nP at REN » 5\nRETTET TEN rel\n\nD\n. _n\n».\n4 N\nR\n\n«\n\nF\n>\n\noo.\n\nte.\n\nFe 5\nBe,\n\nBEE SEAT TR\n\nww Gy ruar\n\na N\nre Ku By\n\na\n« Kr N 290 \"2\n> NR ne.2<\n\nFar:\nÜ F\n\n*\n\neründe\n\nEIER\n\nDas Schwurgericht hat den Angeklagten wegen Menschlichkeitsverbrechens in Tateinheit mit Körperverletzung\nim Amt in 21 Fällen, davon 8 zugleich in Tateinheit mit‘\ngefährlicher Körperverletzung, zu drei Jahren Gefängnis\nverurteilt, Kit der Revision rügt der Angeklagte die Verletzung des Strafgesetzes und des Verfahrensrechts,\n\nBe\n\n.\nor x\nN > ..:\n& TR\n\nET\n\nI. ..Verfahrensrügen: |\n|\n\n1.) § 264 StPO ist nicht verletzt, Die Anklage und &.,\n\ndie Nechtragsanklage warfen dem Angeklagten vor, in den B:;\n\nJahren 1936 — 1939 als Beamter in den Emsland-Strafgefangenenlagern in zahlreichen Fällen in Ausübung seines\nAmtes Gefangene körp:rlich misshandelt und dadurch ein Verbrechen gegen die Monschlichkeit begangen zu haben, Verbrechen und Vergehen. nach §§ 340, 223, 223a StGB. Art II lc\ndes KRG 10, §§ 73, 74 StGB, In den Ermittlungsergebnissen\nwurden mehrere T&ölle angeführt, In der Hauptverhandlung\nergab sich, dass der Angklagte noch in weiteren Fällen\nN£ftlinge misshandelt hatte, Nach der damaligen Rechtslage bildeten alle diese Vorgänge unter dem Gesichtspunkt\ndes KRG 10 eine Einheit und demit die in der Anklage bezeichnete Tat, Das Schwurgericht war deshalb verpflichtet, das gesamte Verhalten des Angeklagten in den Strafgefangennlagern zu untersuchen und abzuurteilen, ohne\ndass es in jedem Einzelfalle der Erhebung einer Nachtragsanklage bedurfte (OGHSt 2, 5, 11), Inzwischen hat aller- '\ndings der Brit,Hohe kommissar die Ermächtigung zur Anwendung des KRG@ 10 durch deutsche Gerichte zurückgezogen,\n\nDie Verurteilung wegen Verbrechens gegen die lienschlichkeit ist deshalb nicht mehr aufrechtzuerhalten, Das hat\nzur Tolge, dass alles, vas nach der damaligen Rechtslage\nGegenstend der Urteilsfindung gewesen ist, nunmehr ausschliesslich nach deutschem Recht beurteilt werden muss,\nDazu gehören zuch die Fälle, die die Anklage und die Nach-\n\n- 3.\n\nm 3m\n\ntragsanklage zwar nicht ausdrücklich erwähnen. jedoch\nnach dem damals geltenden Recht umfassen, Denn für die\nTrage. ob ein Urteil dem Verfahrensrecht entspricht, ist\ndie Rechtslage zur Zeit seinoss Erlasses massgebend (BGH\nUrt. Vo 5.12.1950 - 2 StR 80/50 -):\n\n2.) Eine Verletzung des § 265 StPO macht die Revision mit der Beheuptung geltend. Anklage und Nachtragsanklage liessen \"nicht klar erkennen, dass mit dem Verfahren die Verurteilung wegen einer bestimmten Anzahl selbstäöndig>r Straftaten erstrebt wurde\",. Sie meint, der Angeklagte hätte deshalb \"darauf hingewiesen werden müssen,\ndass er nicht wegen einer fortgesetzten Handlung, sondern\nwegen mehrerer selbständiger Handlungen verurteilt werden\nsollte\", Auch dieser Angriff geht fehl, Anklage und Nachtragsanklage legten dem Ingeklagten zur Last, in zehlreichen fällen Gefangen» misshandelt zu haben, Diese jäss-\n\n. handlungen konnten nach deutschem Strafrecht nur selbstän-E dige Straftaten sein, Die Staatsanwaltschaft hob dies\n\nR ausserdem noch ausdrücklich durch die \"Anführung des 9 74\n£ StGB hervor, Das Gericht brauchte deshalb den Angeklagten\np* nicht nockmals darauf hinzuweisen, dass die Verurteilung\nwegen selbständiger Handlungen in Frage komme,\n\nee = By ER TR nt\n\na 270 2\n\n6 ur.\n\nDe N\nv\n\nkr II. Kit der Sachbeschwerde wendet sich der Angeklagte\nausdrücklich nur gegen die Anwendung des KRG 10 und der\nVerordnung des Zentraljustizamts vom 23, kai 1947., Die\n+ “Ausführungen zu dem KRG 10 sind gegenstandslos, Die Anbin. wendung der VO vom 23, Mai 1947 ist bedenienfrei, Sie\n2 verstösst insbesondere nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. Auch ihre Voraussetzungen hat das Schwurgericht zutreffend festgestellt, Im übrigen lässt die Beurteilung\ndes Sachverhalts durch das Schvurgericht nach deutschem\n- Strafrecht keinen Rechtsirrtum zum Nachteil des Angsklag-\n\n- Ar\n\nzer wenn\n\nm\n\nEat gan\n\nSTINE SSHBRENEN\n\n®\n\nr 4 _\n\nten erkennen, In der neuen Hauptverhandlung hat die Strafkemmer nur die Aufgabe, für jeden einzelnen Tall der Kör-\n\n- perverletzung im Amt eine Strafe auszusprechen und dann un-\n\nter Beachtung des § 358 Abs 2 StPO eine Gesamtstrafe zu bilden. \" .\n\nDr. Kirchner Dr. Dotterweich Werner\nDr. Sauer Dr, Ludwig oo\n\nv\n> :\nEP OPNENNFGENE Ca\n\n%:\n\n«\n\nF\nä\n%","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1952-02-01/2-str-56-50","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 73","ref_norm":"73","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 74","ref_norm":"74","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 223","ref_norm":"223","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 340","ref_norm":"340","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 264","ref_norm":"264","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 265","ref_norm":"265","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 358","ref_norm":"358","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/1952-02-01/2-str-56-50","retrieved":"2026-10-24 16:33:23.336076+00:00"},"card":{"id":"bgh/1952-02-01/2-str-56-50","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"2. 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