{"status":"available","doknr":"BPATG-2006/20320-03_23012006","ecli":null,"court":"BPatG","senate":"20. Senat","decided":"2006-01-23","aktenzeichen":"20 W (pat) 320/03","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESPATENTGERICHT\n\n20 W (pat) 320/03\n\n_______________\n\n(Aktenzeichen) Verkündet am 23. Januar 2006 …\n\nB E S C H L U S S\n\nIn der Einspruchssache …\n\nbetreffend das Patent 198 55 596\n\nhat der 20. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 23. Januar 2006 durch …\n\nbeschlossen:\n\nDas Patent wird widerrufen.\n\nG r ü n d e\n\nI. Die Einsprechende macht fehlende Patentfähigkeit geltend und stützt ihre Ausführungen u. a. auf folgende Druckschrift:\n\n(8) WO 97/29454 A1 Die Einsprechende beantragt, das Patent zu widerrufen. Die Patentinhaberin hat sich im Verfahren nicht geäußert. Der erteilte Patentanspruch 1 lautet:\n\n\"Tragbarer, mikroprozessorgestützter Datenträger, der sowohl kontaktbehaftet als auch kontaktlos betreibbar ist, wobei - die Datenübertragung im kontaktbehafteten Betrieb zwischen dem tragbaren Datenträger und einem kontaktbehaftet arbeitenden Dateneingabe/Datenausgabegerät erfolgt, - die Datenübertragung im kontaktlosen Betrieb zwischen dem tragbaren Datenträger und einem kontaktlos arbeitenden Dateneingabe-/Datenausgabegerät erfolgt, - der tragbare Datenträger mindestens einen in verschiedene Speicherbereiche aufgeteilten Speicher aufweist, - in dem tragbaren Datenträger für mindestens einen Speicherbereich mindestens eine Zugriffsbedingung gespeichert ist, die den Zugriff auf diesen Speicherbereich intern über den Mikroprozessor des tragbaren Datenträgers und/oder von außen über ein Dateneingabe-/Datenausgabegerät regelt, dadurch gekennzeichnet, dass in dem tragbaren Datenträger für mindestens einen Speicherbereich mindestens eine Zugriffsbedingung gespeichert ist, die den Zugriff auf diesen Speicherbereich intern und/oder von außen in Abhängigkeit davon regelt, ob der tragbare Datenträger kontaktlos oder kontaktbehaftet betrieben wird.\"\n\nII. Der Einspruch führt zum Widerruf des Patents. Der Gegenstand des Patentanspruches 1 ist nicht neu. Aus Druckschrift (8) ist ein tragbarer, mikroprozessorgestützter Datenträger (S. 1 Z. 6: Chipkarte; S. 4 Z. 10: Mikroprozessor) bekannt, der sowohl kontaktbehaftet als auch kontaktlos betreibbar ist (S. 1 Z. 5-9; Fig. 1: Schnittstellen 1, 2). Die Datenübertragung erfolgt im kontaktbehafteten Betrieb zwischen dem tragbaren Datenträger und einem kontaktbehaftet arbeitenden Dateneingabe/Datenausgabegerät und im kontaktlosen Betrieb zwischen dem tragbaren Datenträger und einem kontaktlos arbeitenden Dateneingabe-/Datenausgabegerät. Der tragbare Datenträger weist mindestens einen in verschiedene Speicherbereiche aufgeteilten Speicher 5 auf (S. 3 Z. 14-17). In dem tragbaren Datenträger ist für mindestens einen Speicherbereich mindestens eine Zugriffsbedingung gespeichert, die den Zugriff auf diesen Speicherbereich intern über den Mikroprozessor des tragbaren Datenträgers regelt (S. 4 Z. 32-36; S. 6 Z. 27-32). Die Zugriffsbedingung regelt den Zugriff auf diesen Speicherbereich in Abhängigkeit davon, ob der tragbare Datenträger kontaktlos oder kontaktbehaftet betrieben wird (S. 3 Z. 14-17; S. 3 Z. 23-26).\n\nDer aus Druckschrift (8) bekannte Datenträger weist somit alle Merkmale des Gegenstands des Patentanspruches 1 auf. gez. Unterschriften","source":"bpatg","source_url":"https://www.bundespatentgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2006/20320-03_23012006.pdf?__blob=publicationFile&v=2","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bpatg/2006-01-23/20-w-pat-320-03","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://www.bundespatentgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2006/20320-03_23012006.pdf?__blob=publicationFile&v=2","attribution":{"source":"bundespatentgericht.de","source_url":"https://www.bundespatentgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2006/20320-03_23012006.pdf?__blob=publicationFile&v=2"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bpatg/2006-01-23/20-w-pat-320-03","upstream":"https://www.bundespatentgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2006/20320-03_23012006.pdf?__blob=publicationFile&v=2","retrieved":"2026-08-02 22:22:12.423993+00:00"}}