{"status":"available","doknr":"BPATG-2005/32158-03_13072005","ecli":null,"court":"BPatG","senate":"32. Senat","decided":"2005-07-13","aktenzeichen":"32 W (pat) 158/03","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESPATENTGERICHT\n\n32 W (pat) 158/03\n\n_______________________\n\n(Aktenzeichen) …\n\nB E S C H L U S S\n\nIn der Beschwerdesache\n\nbetreffend die Markenanmeldung 302 08 159.3\n\nhat der 32. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 13. Juli 2005 durch Richter Viereck als Vorsitzenden, Richter Dr. Albrecht und Richter Kruppa\n\nbeschlossen:\n\nDie Beschwerde wird zurückgewiesen.\n\nG r ü n d e\n\nI Die am 19. Februar 2002 für die Waren und Dienstleistungen Fertiggerichte, Teilfertiggerichte, verzehrfertige Imbissprodukte, sowie Halbfertiggerichte, jeweils im wesentlichen bestehend aus Fleisch und/oder Fleischerzeugnissen und/oder Geflügel und/oder Geflügelerzeugnissen und/oder Fisch und/oder Fischerzeugnissen und/oder Schalentieren und/oder Weichtieren und/oder Erzeugnissen aus Weich- und/oder Schalentieren und/oder Gemüse und/oder Früchten und/oder Backwaren und/oder Kartoffeln und/oder Kartoffelerzeugnissen und/oder Pilzen und/oder Nudeln und/oder Reis und/oder für die menschliche Ernährung zubereitetem Getreide, auch unter Hinzufügung von Käse und/oder Saucen (außer Salatsaucen); Teigwaren; Kartoffelerzeugnisse, Reiserzeugnisse, Semmelknödel; Suppen, Suppenfonds, Brühen, Brühwürfel; Bouillons; Teigmischungen und backfertig vorbereitete Teige; Saucen (einschließlich Salatsaucen); Saucenfonds und Saucenansätze; Ketchup; Speisewürzen, insbesondere in flüssiger Form, Würzmittel, Würzmischungen, Würzzubereitungen; Fixprodukte als Küchenhilfsmittel in getrockneter Form, insbesondere bestehend aus würzenden und geschmacksgebenden Zutaten, wie Gemüse und/oder Kräuter und/oder Pilzen als Nahrungsmittel soweit in Klasse 30 enthalten angemeldete Wortmarke Spicy Thai hat die mit einem Beamten des gehobenen Dienstes besetzte Markenstelle für Klasse 30 des Deutschen Patent- und Markenamts in einem ersten Beschluss vom 20. August 2002 wegen fehlender Unterscheidungskraft zurückgewiesen. Die angemeldete Marke stelle lediglich eine glatt beschreibende Angabe über Eigenschaften der so gekennzeichneten Waren dar. Der Verbraucher würde bei Begegnung mit der Marke zwanglos folgern, dass die so gekennzeichneten Lebensmittel für die Zubereitung von thailändischen Speisen mit der typisch würzigen Geschmacksnote bestimmt und geeignet seien bzw. dass die so gekennzeichneten (Halb-)Fertiggerichte und Imbissprodukte aus solchen würzigen Speisen nach thailändischer Art bestünden. Darüber hinaus bestehe an der Bezeichnung auch ein Freihaltebedürfnis der Konkurrenzbetriebe.\n\nDie Erinnerung der Anmelderin hat die Markenstelle durch einen Angestellten im höheren Dienst mit Beschluss vom 13. März 2003 zurückgewiesen. An der Marke bestehe ein Freihaltbedürfnis der Konkurrenten der Anmelderin. In Verbindung mit den beanspruchten Waren beschreibe „Spicy Thai“ lediglich deren Beschaffenheit. Aus den dem Beschluss beigefügten Internet-Ausdrucken ergebe sich, dass die Wortkombination „Spicy Thai“ zur Bezeichnung der verschiedensten Speisen verwendet werde. Gegen diese Entscheidung richtet sich die Beschwerde der Anmelderin, mit der sie ihr Eintragungsbegehren weiterverfolgt. Die Wortkombination „Spicy Thai“ sei unterscheidungskräftig und enthalte keinen direkt sachbezogenen Hinweis. Ein konkreter Begriffsinhalt für die hier interessierenden Waren könne der Bezeichnung nicht entnommen werden. Die Internet-Ausdrucke mit der Bezeichnung „Spicy Thai“ würden kein generelles Freihaltebedürfnis begründen.\n\nII Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Für die streitgegenständlichen Lebensmittel der Klassen 29 und 30 steht einer Registrierung das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG entgegen. Nach der genannten Vorschrift sind Marken nicht schutzfähig, welche ausschließlich aus Angaben bestehen, die u.a. zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Bestimmung oder sonstiger Merkmale der Waren dienen können. Die Eignung eines Begriffs als Merkmalsbezeichnung ist gegeben, wenn er tatsächlich beschreibend verwendet wird. Dies ist hier der Fall. Aus den von der Markenstelle genannten Fundstellen ergibt sich, dass die Wortkombination Spicy Thai von Mitbewerbern der Anmelderin im Zusammenhang mit von diesen angebotenen Speisen regelmäßig als Geschmacksangabe verwendet wird. Die glatt beschreibende Wortkombination hat den ohne weiteres verständlichen Bedeutungsgehalt „würzig thailändisch“ und wird in diesem Sinn von den Mitbewerbern für unterschiedliche Gerichte verwendet, wie den von der Markenstelle ermittelten Internet-Ausdrucken vom 19. Februar 2003 zu entnehmen ist („Spick Thai Chicken, Spick Thai Pizza, Spicy Thai Meatballs, Spicy Thai Beef Salad, Spicy Thai Noodles”).\n\nOb der Marke für die zurückgewiesenen Waren zusätzlich auch jegliche Unterscheidungskraft fehlt (§ 8 Abs. 2 Nr.1 MarkenG) kann als nicht mehr entscheidungserheblich dahingestellt bleiben. Viereck Viereck Dr. Albrecht ist wegen Urlaubs an der Unterschrift verhindert.\n\nKruppa WA","source":"bpatg","source_url":"https://www.bundespatentgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2005/32158-03_13072005.pdf?__blob=publicationFile&v=2","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bpatg/2005-07-13/32-w-pat-158-03","cited_norms":[{"jurabk":"MarkenG","ref":"§ 8","ref_norm":"8","n":2}],"authoritative_source":"https://www.bundespatentgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2005/32158-03_13072005.pdf?__blob=publicationFile&v=2","attribution":{"source":"bundespatentgericht.de","source_url":"https://www.bundespatentgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2005/32158-03_13072005.pdf?__blob=publicationFile&v=2"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bpatg/2005-07-13/32-w-pat-158-03","upstream":"https://www.bundespatentgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2005/32158-03_13072005.pdf?__blob=publicationFile&v=2","retrieved":"2026-08-02 21:43:04.385387+00:00"}}