{"status":"available","doknr":"BPATG-2002/20014-01_06112002","ecli":null,"court":"BPatG","senate":"20. Senat","decided":"2002-11-06","aktenzeichen":"20 W (pat) 14/01","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESPATENTGERICHT\n\n20 W (pat) 14/01\n\n_______________\n\n(Aktenzeichen) Verkündet am 6. November 2002 …\n\nB E S C H L U S S\n\nIn der Beschwerdesache\n\nbetreffend das Patent 40 19 579 …\n\nhat der 20. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 6. November 2002 durch den Vorsitzenden Richter Dipl.-Phys. Dr. Anders sowie den Richter Dipl.-Phys. Kalkoff, die Richterin Martens und den Richter Dipl.-Phys. Dr. Zehendner\n\nbeschlossen:\n\nDie Beschwerde der Patentinhaberin wird zurückgewiesen.\n\nG r ü n d e\n\nI. Das Patentamt - Patentabteilung 31 - hat das Patent durch Beschluß vom 14. September 2000 mit der Begründung widerrufen, der Gegenstand des erteilten Anspruchs 1 beruhe in Anbetracht des Standes der Technik nicht auf erfinderischer Tätigkeit. Im Beschwerdeverfahren verfolgt die Patentinhaberin ihr Patent mit den dem Beschluß zugrunde liegenden erteilten Unterlagen weiter und beantragt schriftsätzlich die Aufhebung des Beschlusses. Im übrigen äußert sie sich - ebenso wie die Einsprechende - zur Sache nicht. Beide Beteiligte nahmen an der Verhandlung nicht teil.\n\nII. Die Beschwerde führt nicht zum Erfolg. Im angefochtenen Beschluß hat die Patentabteilung festgestellt und begründet, daß der Einspruch zulässig ist und daß der Gegenstand des erteilten Patentanspruchs 1 sich für den Fachmann in naheliegender Weise aus dem von der Einsprechenden genannten Stand der Technik ergab. Der Senat tritt diesen Ausführungen bei.\n\nDr. Anders Kalkoff Martens Zehendner br/Ko","source":"bpatg","source_url":"https://www.bundespatentgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2002/20014-01_06112002.pdf?__blob=publicationFile&v=2","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bpatg/2002-11-06/20-w-pat-14-01","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://www.bundespatentgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2002/20014-01_06112002.pdf?__blob=publicationFile&v=2","attribution":{"source":"bundespatentgericht.de","source_url":"https://www.bundespatentgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2002/20014-01_06112002.pdf?__blob=publicationFile&v=2"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bpatg/2002-11-06/20-w-pat-14-01","upstream":"https://www.bundespatentgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2002/20014-01_06112002.pdf?__blob=publicationFile&v=2","retrieved":"2026-08-02 17:54:11.925078+00:00"}}