{"status":"available","doknr":"BPATG-2000/04022z00_09112000","ecli":null,"court":"BPatG","senate":"4. Senat","decided":"2000-11-09","aktenzeichen":"4 ZA (pat) 22/00","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESPATENTGERICHT\n\nB E S C H L U S S\n\nIn der Akteneinsichtssache 4 ZA (pat) 22/00 zu 4 Ni 39/00\n\n_______________\n\n(Aktenzeichen) …\n\nbetreffend das Nichtigkeitsverfahren 4 Ni 39/00\n\nhat der 4. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts am 9. November 2000 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Schwendy, der Richter Dipl.-Phys. Kalkoff und Müllner\n\nbeschlossen:\n\nDer Antragstellerin wird Einsicht in die Nichtigkeitsakten 4 Ni 39/00 gewährt.\n\nGründe\n\nDer Antragstellerin ist uneingeschränkt Einsicht in die Nichtigkeitsakten 4 Ni 39/00 zu gewähren. Soweit sich der Antrag auf die bei den Nichtigkeitsakten liegenden Erteilungsakten bezieht, steht ihr gemäß §§ 99 Abs 3 Satz 1, 31 Abs 1 Satz 2 PatG die Einsicht ohnehin frei.\n\nDie Einsicht in die Nichtigkeitsakten selbst ist gemäß § 99 Abs 3 Satz 3 nur zu versagen, wenn und soweit eine Partei ein entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse an der Geheimhaltung dartut, das höher einzustufen ist als das Interesse des Dritten an der Akteneinsicht. Das ist nicht geschehen. Die Antragsgegnerin I hat der Akteneinsicht innerhalb der gesetzten Frist nicht widersprochen. Die formelhaft unspezifizierte Behauptung der Antragsgegnerin II - durch eine Akteneinsicht wäre die zweiseitige Auseinandersetzung der am Verfahren beteiligten Parteien gestört - trägt keine solche Feststellung. Dr. Schwendy Kalkoff Müllner Pr","source":"bpatg","source_url":"https://www.bundespatentgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2000/04022z00_09112000.pdf?__blob=publicationFile&v=2","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bpatg/2000-11-09/4-za-pat-22-00","cited_norms":[{"jurabk":"PatG","ref":"§ 99","ref_norm":"99","n":1},{"jurabk":"PatG","ref":"§ 31","ref_norm":"31","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundespatentgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2000/04022z00_09112000.pdf?__blob=publicationFile&v=2","attribution":{"source":"bundespatentgericht.de","source_url":"https://www.bundespatentgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2000/04022z00_09112000.pdf?__blob=publicationFile&v=2"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bpatg/2000-11-09/4-za-pat-22-00","upstream":"https://www.bundespatentgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2000/04022z00_09112000.pdf?__blob=publicationFile&v=2","retrieved":"2026-08-02 15:17:09.859050+00:00"}}