{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/Xa_ZS/2008/Xa_ZR__19-08A","ecli":null,"court":"BGH","senate":"Xa. Zivilsenat","decided":"2009-07-09","aktenzeichen":"Xa ZR 19/08","doktyp":"Urteil","leitsatz":"EuGVVO Art. 5 Nr. 3; Rom-II-VO Art. 4 Abs. 1; EGBGB Art. 40 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1, 2 und 5; UKlaG § 1, § 4a Abs. 1 a) Für die Klage eines Verbraucherschutzvereins, mit der dieser von einem Luftverkehrsunternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften begehrt, die Verwendung missbräuchlicher Klauseln in All- gemeinen Geschäftsbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland zu un- terlassen, sind die deutschen Gerichte international zuständig. b) Wird ein innergemeinschaftlicher Verstoß gegen Gesetze zum Schutz der Verbraucherinteressen durch Verwendung missbräuchlicher Klauseln in All- gemeinen Geschäftsbedingungen behauptet, ist das anwendbare Sachrecht nach Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Par- laments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-II-VO) zu bestimmen. Maß- geblich ist das Recht des Staats, in dem nach dem Klagevortrag die kollekti- ven Verbraucherinteressen durch Verwendung der Klausel beeinträchtigt worden sind oder wahrscheinlich beeinträchtigt werden. Für die Beurteilung der Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf es bei grenzüberschreitenden Sachverhalten einer gesonderten kollisionsrechtli- chen Anknüpfung nach dem Vertragsstatut. c) Nach § 4a UKlaG kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer in der Bundesrepublik Deutschland Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die gegen Gesetze eines anderen Mitgliedstaats zum Schutz der (EG) Verbraucher Nr. 2006/2004 vom 27. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen natio- nalen Behörden verstoßen. im Sinn von Art. 3 Buchst. b der Verordnung d) Bei Verträgen über die Luftbeförderung von Personen ist der Verbraucher- schutz als solcher kein Umstand, der im Sinn des Art. 28 Abs. 5 EGBGB en- gere Verbindungen mit einem anderen Staat als demjenigen begründet, mit dem der Vertrag auf Grund der Vermutung nach Art. 28 Abs. 2 EGBGB die engsten Verbindungen aufweist.","text_plain":"Berichtigter Leitsatz \n\nNachschlagewerk: \nBGHZ: \nBGHR: \n\nja \nja \nja\n\nEuGVVO Art. 5 Nr. 3; Rom-II-VO Art. 4 Abs. 1; EGBGB Art. 40 Abs. 1, \nArt. 28 Abs. 1, 2 und 5; UKlaG § 1, § 4a Abs. 1 \n\na) Für die Klage eines Verbraucherschutzvereins, mit der dieser von einem \nLuftverkehrsunternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen \nGemeinschaften begehrt, die Verwendung missbräuchlicher Klauseln in All-\ngemeinen Geschäftsbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland zu un-\nterlassen, sind die deutschen Gerichte international zuständig. \n\nb) Wird ein innergemeinschaftlicher Verstoß gegen Gesetze zum Schutz der \nVerbraucherinteressen durch Verwendung missbräuchlicher Klauseln in All-\ngemeinen Geschäftsbedingungen behauptet, ist das anwendbare Sachrecht \nnach Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Europäischen Par-\nlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche \nSchuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-II-VO) zu bestimmen. Maß-\ngeblich ist das Recht des Staats, in dem nach dem Klagevortrag die kollekti-\nven Verbraucherinteressen durch Verwendung der Klausel beeinträchtigt \nworden sind oder wahrscheinlich beeinträchtigt werden. Für die Beurteilung \nder Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf es bei \ngrenzüberschreitenden Sachverhalten einer gesonderten kollisionsrechtli-\nchen Anknüpfung nach dem Vertragsstatut. \n\nc) Nach § 4a UKlaG kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, \nwer in der Bundesrepublik Deutschland Allgemeine Geschäftsbedingungen \nverwendet, die gegen Gesetze eines anderen Mitgliedstaats zum Schutz der \n(EG) \nVerbraucher \nNr. 2006/2004 vom 27. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen \nden für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen natio-\nnalen Behörden verstoßen. \n\nim Sinn von Art. 3 Buchst. b der Verordnung \n\nd) Bei Verträgen über die Luftbeförderung von Personen ist der Verbraucher-\nschutz als solcher kein Umstand, der im Sinn des Art. 28 Abs. 5 EGBGB en-\ngere Verbindungen mit einem anderen Staat als demjenigen begründet, mit \ndem der Vertrag auf Grund der Vermutung nach Art. 28 Abs. 2 EGBGB die \nengsten Verbindungen aufweist. \n\nBGH, Urteil vom 9. Juli 2009 - Xa ZR 19/08 - Kammergericht \n\nLG Berlin","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/Xa_ZS/2008/Xa_ZR__19-08A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-07-09/xa-zr-19-08-2","cited_norms":[{"jurabk":"UKlaG","ref":"§ 4a","ref_norm":"4a","n":1},{"jurabk":"Rom II-VO","ref":"Art 3","ref_norm":"3","n":1},{"jurabk":"Rom II-VO","ref":"Art 4","ref_norm":"4","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/Xa_ZS/2008/Xa_ZR__19-08A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/Xa_ZS/2008/Xa_ZR__19-08A.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-07-09/xa-zr-19-08-2","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/Xa_ZS/2008/Xa_ZR__19-08A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 19:43:08.390632+00:00"}}